Mehr Flexibilität für Vereine in Maur ab August 2023
Wie die Gemeinde Maur erklärt, ist es nach dem neuen Vereinsunterstützungs-Reglement ab August 2023 möglich, finanzielle Beiträge mehrfach zu beantragen.

Seit 2018 besteht ein Reglement Vereinsunterstützung. Darin sind die Grundsätze festgelegt, in welcher Form die Vereine von Seiten der Gemeinde unterstützt werden.
Unter anderem haben die Vereine die Möglichkeit, unter Einhaltung bestimmter Bedingungen, finanzielle Beiträge zu beantragen.
Bis anhin konnten solche Zahlungen jedoch nur einmalig ausbezahlt werden, was teilweise zu Unmut oder Missverständnissen von Seiten der Vereine führte.
Zur Beseitigung dieses Mangels hat der Gemeinderat das Reglement nun dahingehend angepasst, dass Beiträge neu auch wiederholt beantragt respektive bewilligt werden können.
Gemeinderat plant Überprüfung des Reglements für 2024
Diese Änderung tritt per 1. August 2023 in Kraft.
Im Hinblick auf die weitere Zukunft und im Zusammenhang mit seinem gesetzten Legislaturziel, dass konkrete Vorhaben von Vereinen und kulturellen Institutionen, welche dem Gemeinwesen dienen, unterstützt werden, möchte der Gemeinderat im kommenden Jahr, in Zusammenarbeit mit den Vereinen, anlässlich eines Workshops eruieren, ob ein solches Reglement beziehungsweise dessen Inhalt 2024 noch zeitgemäss ist oder welche Massnahmen anstelle dessen notwendig wären.