Wie die Gemeinde Maur meldet, wurden am 4. März 2024 für das Projekt «Mietwohnungen für Asylsuchende» jährliche Ausgaben von 200'000 Franken bewilligt.
Die Ortsstrasse und der Dorfplatz in Maur.
Die Ortsstrasse und der Dorfplatz in Maur. - Nau.ch / Simone Imhof
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Mit Beschluss vom 4. März 2024 hat der Gemeinderat für das Projekt Mietwohnungen für Asylsuchende , gestützt auf § 103 Gemeindegesetz, gebundene Ausgaben von jährlich wiederkehrend 200'000 Franken bewilligt.

Der Beschluss kann bei der Abteilung Gesellschaft oder auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen (Stand ist der 15. März 2024), von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

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