Wie die Gemeinde Maur berichtet, wurde ein zusätzlicher jährlich wiederkehrender Betrag von 200'000 Franken für neue Mietwohnungen für Asylsuchende genehmigt.
Das Gemeindehaus in Maur.
Das Gemeindehaus in Maur. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Aufnahmequote von Personen aus dem Asylbereich wurde sowohl im Jahr 2022 als auch im Jahr 2023 um jeweils 0,4 Prozent angehoben und liegt aktuell bei 1,3 Prozent.

Ende Januar 2024 wurden die Gemeinden von der kantonalen Sicherheitsdirektion über eine erneute Erhöhung auf 1,6 Prozent ab Juli 2024 informiert.

Im Budget 2024 sind für die Unterbringung von Asylsuchenden zwar bereits 630'000 Franken vorgesehen, der zusätzliche Quotenanstieg führt indessen zu höheren Kosten als damals vorhersehbar war.

200'000 Franken als gebundene Ausgabe

Damit der benötigte Wohnraum für die weiteren Personen organisiert und angemietet werden kann, hat der Gemeinderat deshalb einen zusätzlichen jährlich wiederkehrenden Betrag von 200'000 Franken als gebundene Mehrausgabe bewilligt und gleichzeitig die zuständigen Abteilungen beauftragt, weitere geeignete Wohnungen oder Häuser für die Unterbringung der Asyl- und Schutzsuchenden anzumieten.

Die gebundene Ausgabe mit Rechtsmittel wurde bereits in der Maurmer Post vom 15. März 2024 amtlich publiziert.

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