Gebundene Ausgaben für Asyl-Mietwohnungen in Maur bewilligt
Wie die Gemeinde Maur meldet, wurden gebundene Ausgaben von jährlich wiederkehrend 472'000 Franken und einmalig 17’000 Franken für neue Mietwohnungen bewilligt.

Zur Erfüllung der neuen Asyl-Aufnahmequote von 1,3 Prozent per 1. Juni 2023 hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 18. April 2023 für neue Mietwohnungen, gestützt auf das Gemeindegesetz, gebundene Ausgaben von jährlich wiederkehrend 472'000 Franken und einmalig 17’000 Franken bewilligt.
Der Beschluss kann bei der Abteilung Gesellschaft oder hier eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.