Die Bevölkerung von Egg wird gebeten, Bäume und Sträucher bis spätestens 7. November 2021 den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
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Wie die Gemeinde Egg berichtet, kommt es durch zu gross gewachsene Hecken und Sträucher sowie in den Lichtraum hineinragende Äste häufig zu Sichtbeeinträchtigungen und daraus resultierend zu gefährlichen Situationen, im Speziellen für Schulkinder.

Auch der Strassenunterhalt kann seine Aufgaben wie zum Beispiel die Reinigung oder den Winterdienst nicht effizient ausführen.

Pflanzen bis spätestens 7. November 2021 zurückschneiden

Die Gemeinde bittet deshalb die betroffenen Grundeigentümer, ihre Pflanzen bis spätestens 7. November 2021 zurückzuschneiden und das erforderliche Lichtraumprofil gem. § 20 Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) freizuhalten:

Das Ast- und Blattwerk von Bäumen, Sträucher und Grünhecken hat über der Strasse einen Lichtraum von 4,5 Metern zu wahren, bei Rad- und Fusswegen reicht ein Lichtraumprofil von 2,65 Metern.

Diese Lichtraumprofile sind durch den Grundeigentümer dauernd freizuhalten. Grünhecken müssen stets bis auf die Grundstücks- resp. Strassengrenze zurückgeschnitten werden.

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