Wie die Gemeinde Fällanden berichtet, sollen neuen Regeln die Anwohner privilegieren und längeres Fremdparken vermeiden. Die Regeln gelten ab 20. August 2022.
Kantonspolizei Fällanden.
Kantonspolizei Fällanden. - Nau.ch / Simone Imhof
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Das Parkieren von Motorfahrzeugen auf dem Gebiet der Gemeinde Fällanden wird einheitlich neu organisiert und teilweise für gebührenpflichtig erklärt. Als Grundlage dient das Parkierungsreglement, das der Gemeinderat am 30. März 2021 erlassen hat.

Die Parkraumbewirtschaftung bezweckt unter anderem die Reduktion des Pendler- und Suchverkehrs, eine zweckmässige Nutzung des vorhandenen öffentlichen Parkraums, die Privilegierung der Anwohnenden und anderer Berechtigter bezüglich Nutzung der Parkplätze sowie die Vermeidung von längerem Fremdparkieren.

Die Umsetzung der Markierung der neuen Parkfelder wie auch das Anbringen der Signalisationstafeln erfolgt aktuell laufend über das ganze Gemeindegebiet. Sobald die Eingangstafeln zu den neuen Parkierungszonen stehen und nicht mehr abgedeckt sind, gelten die Parkierungsregelungen.

Ab dem 20. August 2022 sollte dies in der ganzen Gemeinde so weit sein. Die Gemeinde Fällanden wird in folgende Parkierungszonen unterteilt:

Weisse Zone und Quartierstrassen

Die Quartierstrassen im ganzen Gemeindegebiet werden als Weisse Zone bezeichnet. Innerhalb dieser Zone gilt von Montag bis Samstag jeweils zwischen 6 und 22 Uhr eine unentgeltliche Parkzeitbeschränkung von 6 Stunden, die blaue Parkscheibe muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe hinterlegt werden.

Fahrzeuge müssen innerhalb der Markierung Platz haben und darin abgestellt werden.

Parkberechtigungen und Dauerparkkarten

Einwohner der Gemeinde Fällanden sowie Arbeitnehmende von Geschäftsbetrieben mit Steuersitz in Fällanden können für zeitlich unbeschränktes Parkieren eine Parkberechtigung beziehen.

Monats- und Jahresparkkarten werden nur für leichte Motorwagen und Motorräder ausgestellt. Fahrzeuge, die breiter sind als die Markierung, und Anhänger, dürfen in der weissen Zone nicht abgestellt werden.

Es können drei verschiedene Arten von Parkberechtigungen zu verschiedenen Tarifen erworben werden.

Blaue Zone, Industriegebiete und Parkierungsanlagen Fällanden

In den Industriegebieten sowie auf den Parkierungsanlagen in Fällanden gilt die Blaue Zone. Innerhalb dieser Zone gilt an allen Tagen jeweils von 8 bis 19 Uhr eine Parkzeitbeschränkung von einer Stunde respektive maximal einer Stunde und 30 Minuten.

Massgebend ist jeweils die genaue Ankunftszeit, zu Kontrollzwecken muss die blaue Parkscheibe hinterlegt werden.

Parkierungsanlage Jugendherberge

Der Parkplatz bei der Jugendherberge ist rund um die Uhr und an allen Tagen gebührenpflichtig (ein Franken pro Stunde), die Gebühr wird mittels einer Parkuhr erhoben.

Es gilt eine maximale Parkdauer von 15 Stunden. Fischer und Segler können eine Sonderbewilligung für 50 Franken pro Monat beziehungsweise 600 Franken pro Jahr erwerben.

Für Besitzer eines Wasserplatzes für Boote ist es möglich, eine vergünstigte Sonderbewilligung bei der Gemeindeverwaltung zu beziehen. Parkkarten können ab Anfang August 2022 über die Gemeindewebseite oder via Parkingpay bezogen werden.

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