Gemeinderat stimmt Revision Gewässerabstandslinien zu

Gemeinde Männedorf
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Stäfa,

Der Gemeinderat Männedorf hat am 29. März die Revision der Gewässerabstandslinien genehmigt.

Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

Der Gemeinderat Männedorf hat mit Beschluss vom 7. März 2018 der Revision der Gewässerabstandslinien zugestimmt. Anschliessend erfolgte die Genehmigung der Revision der Gewässerabstandslinien durch die Baudirektion mit Verfügung Nr. 1315/18 vom 29. März 2019.

Ferner hat die Baudirektion mit Verfügung Nr. 0177 vom 15. März 2019, gestützt auf § 15 der Verordnung über den Hochwasserschutz und der Wasserbaupolizei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 (Fassung gemäss RRB vom 5. Oktober 2016, in Kraft seit 1. Januar 2017, LS 724.112) den Gewässerraum am Bülenbach, öffentliches Gewässer Nr. 2.1, im Bereich der Revision der Gewässerabstandslinien festgelegt.

Die Akten und Pläne können vom 12. April 2019 bis 11. Mai 2019 bei der Gemeindeverwaltung Männedorf, Infrastruktur und Hochbau, Fachbereich Hochbau, Saurenbachstrasse 6, 8708 Männedorf, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten, eingesehen werden.

Gegen die Festlegung des Gewässerraums kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

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