Wie die Gemeinde Worben informiert, fördert sie Projekte im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz.
Blick auf das Areal des Seelandheims in Worben.
Blick auf das Areal des Seelandheims in Worben. - Roman Zwygart
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Dem Gemeinderat Worben ist es ein Anliegen, einen Beitrag an den Klimaschutz und die Energieeffizienz zu leisten.

Aus diesem Grund fördert die Gemeinde Worben seit 1. Januar 2022 Projekte im Bereich erneuerbaren Energien und Energieeffizienz und hat dazu Richtlinien «Förderbeiträge Energie» erlassen.

Die Richtlinien «Förderbeiträge Energie» der Gemeinde Worben richten sich an Private und Unternehmen, welche ihre Liegenschaft zeitgemäss bauen oder sanieren wollen.

Beiträge für die Energiezukunft werden finanziell durch die Gemeinde Worben unterstützt.

Energieverbrauch minimieren

Ziel ist es, den Energieverbrauch zu minimieren, den Anteil erneuerbarer regionaler Energien zu maximieren und die Wertschöpfung in der Region zu steigern.

In den genannten Richtlinien «Förderbeiträge Energie» sind unter anderem folgende Bedingungen festgehalten: Der Anlagen-/Objektstandort muss sich auf dem Gemeindegebiet Worben befinden.

Die Eigentümerschaft ist verantwortlich für die Eingabe vollständiger und unterschriebener Gesuche, die Einhaltung der Förderbedingungen, der gesetzten Fristen und für die Richtigkeit der Angaben.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird auf das Gesuch nicht eingetreten, oder es erfolgt eine Absage.

«First come, first serve»

Gesuche um Förderbeiträge sind zwingend vor Baubeginn, Umsetzung der Massnahme, Erstellung des definitiven Berichtes mit allen für die Prüfung notwendigen Unterlagen schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Worben einzureichen.

Regionale Planungs-/Installationsfirmen kennen die lokalen Voraussetzungen bestens; eine Zusammenarbeit mit ihnen fördert die regionale Wirtschaft.

Es gilt «first come, first serve», bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Die Förderbeitragszusicherung gilt für zwölf Monate ab Zusicherungsdatum.

Auszahlung der Fördergelder

Grundsätzlich besteht kein Anspruch, und die Gemeinde Worben behält sich vor, in Spezial- und Grenzfällen einseitig und abschliessend im Sinne des Förderziels zu entscheiden.

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt mit dem Rechnungsbeleg und dem Abnahmeprotokoll der Anlage.

Wird nach der Beitragszusicherung festgestellt, dass Vorgaben nicht eingehalten oder keine respektive unvollständige Unterlagen eingereicht wurden, erfolgt eine Absage.

Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde Worben zu finden oder werden telefonisch erteilt.

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