Wie die Gemeinde Dotzigen mitteilt, werden die Änderungen zur Stabilisierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung ab dem Jahr 2024 schrittweise umgesetzt.
Die Bürenstrasse Richtung Dotzigen.
Die Bürenstrasse Richtung Dotzigen. - Roman Zwygart
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An der Volksabstimmung vom 25. September 2022 wurde die Stabilisierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV21) angenommen.

Die Änderungen werden ab dem Jahr 2024 schrittweise umgesetzt. Mit der Reform wird das Rentenalter (neu: Referenzalter) der Frauen von 64 auf 65 Jahre erhöht.

Die Rente kann ab dem Jahr 2024 neu flexibel und monatsweise, zwischen 63 (für Frauen der Übergangsgeneration bereits ab 62) und 70 Jahren, bezogen werden.

Ebenfalls können durch die Weiterarbeit nach dem 65. Altersjahr die Rente verbessert oder Beitragslücken geschlossen werden.

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