Der Mann, der am Karfreitag 2017 in der psychiatrischen Klinik St. Urban im Wahn seinen Zimmernachbarn erschlug, strebt eine ambulante Therapie an. Die Gutachter erachten eine stationäre Massnahme dagegen als zwingend.
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In einer psychiatrischen Klinik in Luzern tötete ein Mann 2017 seinen Zimmernachbarn (Symbolbild). - Pixabay

«Ich kann es heute noch nicht glauben, dass ich diese Tat begangen habe», sagte der 36-jährige Beschuldigte am Dienstag bei der Befragung vor Kriminalgericht Luzern. Er könne sich noch sehr gut an den Vorfall im April 2017 erinnern.

Der erfolgreiche Kickboxer, Vater von drei Kindern und Kranführer, war vor der Tötung nicht gewalttätig in Erscheinung getreten. Staatsanwalt und Verteidiger sprachen beide von einem ruhigen, stets liebenswürdigen Menschen, bei dem sich aber bereits in den Monaten vor der Tat ein paranoides Erleben eingestellt habe.

Der Beschuldigte sagte, er sei zweimal beim Arzt gewesen: «Irgendetwas stimmt nicht mit mir.» Er sei als Familienvater immer in Angst gewesen, dass er seinen Job verlieren könnte. Vor der Tat sei ihm seine Stelle gekündigt worden.

Der Zimmernachbar habe in der besagten Nacht geschnarcht, da habe er Todesangst verspürt. Als sich der 85-jährige Mann im Bett erhob, hätten ihm Stimmen gesagt, dieser sei der Satan und wenn er aufstehe, sei es fertig mit ihm. «Eine Stimme kam von Gott, die andere von meinem Vater.» Als er versuchte, aufzustehen, habe er ihn angegriffen. Er sei wie fremdgesteuert gewesen.

Der Staatsanwalt sagte, der Beschuldigte habe eine vorsätzliche Tötung begangen allerdings unter Schuldunfähigkeit wegen seines psychischens Zustandes zum Tatzeitpunkt. Es sei eine eine stationäre therapeutische Massnahme zu verhängen.

Der Verteidiger dagegen forderte einen Freispruch und bestritt jeglichen Vorsatz. Dafür hätte der Beschuldigte das Opfer als Menschen wahrnehmen müssen. Er habe ihn aber weder gekannt noch die Absicht gehabt, einen Menschen zu töten.

Er habe keinerlei Kontrolle über sich, seine Gedanken und seinen Körper gehabt und in der kurzen Zeit des Angriffs die Gefährlichkeit seines Tuns und die Möglichkeit eines Todeseintritts gar nicht erkennen können. Allenfalls sei eine schwere Körperverletzung in Notwehr gegeben, aber auch das im schuldunfähigen Zustand.

An der Schuldunfähigkeit zweifelten auch die Gutachter nicht. Der Beschuldigte, der unter einer paranoiden Schizophrenie leidet, sei therapiefähig und -willig. Wegen der schweren psychischen Erkrankung sei aber eine ambulante Massnahme nicht geeignet. Das Rückfallrisiko könnte dadurch steigen.

Der Beschuldigte sagte, er sei sich ziemlich sicher, dass eine ambulante Massnahme funktionieren würde. Er sei gut auf die Medikamente eingestellt. Sein Verteidiger forderte ein Zusatzgutachten. Er kritisierte zudem die Klinikverantwortlichen, die seinen Klienten «unsorgfältig» aufgenommen hätten, was überhaupt erst zur «Tragödie» geführt habe.

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