Verwaltungsrat

VBL-Verwaltungsrat soll mit zwei Frauen komplettiert werden

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Dem Verwaltungsrat der Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) sollen neben Renzo Simoni, Kurt Moll und Patrick Bieri zusätzlich Manuela Ottiger und Stephanie Züllig angehören. Der Stadtrat hat dem Vorschlag des Verwaltungsrats zugestimmt. Gewählt werden Ottiger und Züllig an der Generalversammlung vom 26. Mai 2021.

VBL Luzern
Ein Bus der VBL in Luzern. - Keystone

Dem Verwaltungsrat der Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) sollen neben Renzo Simoni, Kurt Moll und Patrick Bieri zusätzlich Manuela Ottiger und Stephanie Züllig angehören. Der Stadtrat hat dem Vorschlag des Verwaltungsrats zugestimmt. Gewählt werden Ottiger und Züllig an der Generalversammlung vom 26. Mai 2021.

Dies teilten VBL und Stadt Luzern am Freitag mit. Die Wahl durch die Generalversammlung ist eine Formsache, denn die Aktiengesellschaft ist im alleinigen Besitz der Stadt.

Der Verwaltungsrat der VBL unter der Leitung von Yvonne Hunkeler war 2020 im Zuge der Subventionsaffäre zurückgetreten. Im November wurde ein dreiköpfiger Übergangsverwaltungsrat eingesetzt, der von Simoni präsidiert wird. Bieri ist der Vertreter der Stadt. Zuvor war die Stadtregierung mit Martin Merki (FDP) direkt im Gremium vertreten.

Nun soll der Verwaltungsrat wieder auf fünf Mitglieder vergrössert werden. Die neuen Mitglieder sollen gemäss den Mitteilungen vor allem Kompetenzen bezüglich der Personalführung und der Digitalisierung ins Gremium einbringen.

Die 49-jährige Manuela Ottiger hat ein eigenes Beratungsunternehmen und ist bei der Calida für das Personalwesen zuständig. Die 46-jährige Stephanie Züllig wird als mehrfach ausgezeichnete Digital-Expertin mit breiter Führungserfahrung bezeichnet.

Noch nicht berücksichtigt werden soll mit diesen Wahlen die Forderung des Stadtparlaments nach einer Vertretung des VBL-Personals im Verwaltungsrat. Dieses Anliegen solle ganzheitlich bis Ende Jahr geprüft werden, teilte die Stadt mit. Sie weist darauf hin, dass die Antragsstellung für Wahlgeschäfte zu den «unentziehbaren und unübertragbaren Aufgaben des Verwaltungsrates» gehörten.

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