VBL akzeptieren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) ziehen das in der Subventionsaffäre gefällte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht an das Bundesgericht weiter.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der Subventionsaffäre wird von den Verkehrsbetrieben Luzern (VBL) nicht ans Bundesgericht weitergezogen. Sie strebten eine einvernehmliche Lösung mit dem Verkehrsverbund Luzern (VVL) an, teilten sie mit.
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts liege eine verbindliche Rechtsgrundlage vor, wie mit den Forderungen des VVL und des Bundesamtes für Verkehr (BAV) umzugehen sei, hiess es in der Mitteilung vom Mittwoch.
Der VVL teilte mit, er werde das Urteil analysieren. Die Abklärungen sollen zeigen, ob eine aussergerichtliche Einigung in Erwägung gezogen werden könne.