Das Luzerner Kriminalgericht hat die 55-jährige Thailänderin wegen Prostitution und Menschenhandel zu sechs Jahren und zwei Monaten Haft schuldig gesprochen.
Bordell
Eine Sexworkerin in einem Bordell. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Inhaberin eines Bordells wurde zu sechs Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.
  • Am 13. Juni fand am Luzerner Kriminalgericht die Verhandlung statt.
  • Das Urteil wurde heute veröffentlicht.
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Am 13. Juni wurde am Luzerner Kriminalgericht die Verhandlung wegen eines Bordells, das 2012 bis 2014 in der Baselstrasse betrieben wurde, fortgesetzt. Die 55-jährige Inhaberin des Bordells hatte ihre Aussage verweigert.

Heute wurde das Urteil veröffentlicht: Die Frau wurde zu sechs Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.

Die Anklageschrift der Luzerner Staatsanwaltschaft warf gewerbsmässigen Menschenhandel, Förderung der Prostitution und Geld­wäscherei vor.

Die Anklage zählt 19 Frauen und Transpersonen als Opfer. Durch Schulden wurden sie dazu gebracht, ihre Einkünfte aus der Sexarbeit wieder an die Bordellbetreiberin oder den Menschenhändlerring abzutreten.

Wie verschiedene Medien berichten, hat die Beschuldigte Berufung eingelegt. Auch die Gerichte bestätigen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

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