Stopp von Megger Flüchtlingsunterkunft verschärft Notlage im Kanton

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Der Kanton Luzern nimmt den Entscheid des Kantonsgerichtes zum Aufschub der Baumassnahmen mit Verwunderung zur Kenntnis.

Ukraine Krieg
Zwei Frauen, die vor dem Ukraine-Krieg geflüchtet sind, am Zürcher Hauptbahnhof. - keystone

Der vor einer Woche vom Luzerner Kantonsgericht angeordnete Baustopp für die temporäre Flüchtlingsunterkunft in Meggen LU verschärft laut dem Kanton die Notlage bei der Unterbringung. Er äusserte «Verwunderung» über den Gerichtsentscheid.

Zurzeit sei ungewiss, wie rasch Ersatz für die 100 geplanten Plätze gefunden werden könne. Eine alternative Unterbringung in einer Zivilschutzanlage ausserhalb von Meggen sei deshalb nicht mehr auszuschliessen, teilte die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen am Donnerstag, 3. November 2022, mit.

Bisher konnte der Kanton sicherstellen, dass für alle neu ankommenden Geflüchteten eine Unterkunft zur Verfügung stand. Und bisher habe der Kanton – zumindest bis Ende Jahr – mit weiteren rund 1000 Plätzen gerechnet. Mitberücksichtigt waren dabei ab Dezember 2022 auch die 100 Plätze in Meggen.

Mit 1000 Plätzen könne knapp der Platzbedarf gedeckt werden, welcher aufgrund der aktuellen Entwicklung und der Prognosen des Staatssekretariats für Migration bis Ende 2022 zu erwarten sei.

Platzmangel durch Baustopp

Durch den verfügten Baustopp bei der temporären Wohncontainersiedlung in Meggen könnten nun 100 «dringend notwendige Plätze» nicht zeitgerecht bereitgestellt werden.

Auch im neuen Jahr sei nicht damit zu rechnen, dass sich die Notalge entspannen werde, heisst es in der Medienmitteilung weiter.

Wie alle Luzerner Gemeinden muss Meggen dem Kanton eine gewisse Anzahl Plätze zur Unterbringung von geflüchteten Menschen zur Verfügung stellen. Erfüllt eine Gemeinde die Vorgabe nicht, muss sie eine Ersatzabgabe leisten. Allerdings hat der Kanton die Zahlung dieser Abgabe sistiert.

Die Gemeinde Meggen entschied sich dafür, am Standort Gottlieben eine aus Containern bestehende Siedlung für rund 100 Ukraineflüchtlinge zu bauen.

Aufschub durch Verwaltungsgerichtsbeschwerde

Der Gemeinderat erteilte die entsprechende Baubewilligung am 21. September 2022. Mit dem Bau wurde bereits begonnen, die ersten Container wurden bereits angeliefert und montiert.

Am vergangenen Donnerstag, 27. Oktober 2022, hatte das Kantonsgericht einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt, damit einen Entscheid des Gemeinderats umgestossen und einen Baustopp verfügt.

Es begründete den Entscheid unter anderem mit einer fehlenden Notlage in der Unterbringung von geflüchteten Menschen. Die Gemeinde akzeptiert diese Verfügung nicht und gelangt an das Bundesgericht.

Der Kanton Luzern nehme den Entscheid des Kantonsgerichtes mit Verwunderung zur Kenntnis, hält er in der Mitteilung fest. Bereits am 18. März 2022 habe der Regierungsrat die Notlage in der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine erklärt.

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