Der Schweizer Springreiter Paul Estermann ist auch in zweiter Instanz wegen Tierquälerei schuldig gesprochen worden.
Der Schweizer Springreiter Paul Estermann beim Gang vor Luzerner Kantonsgericht: Auch die zweite Instanz verurteilte ihn wegen Tierquälerei. (Archivbild)
Der Schweizer Springreiter Paul Estermann beim Gang vor Luzerner Kantonsgericht: Auch die zweite Instanz verurteilte ihn wegen Tierquälerei. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Der Schweizer Springreiter Paul Estermann ist auch in zweiter Instanz wegen Tierquälerei schuldig gesprochen worden. Das Luzerner Kantonsgericht teilte am Mittwoch mit, es habe das Urteil des Bezirksgerichts Willisau im Wesentlichen bestätigt.

Demnach hat Estermann 2015 den Wallach «Lord Pepsi» und 2016 die Stute «Castlefield Eclipse» unnötig hart mit der Peitsche traktiert. In zwei Fällen sprach das Kantonsgericht den Springreiter frei. Es verurteilte diesen zu einer bedingten Geldstrafe von 105 Tagessätzen.

Die erste Instanz hatte eine bedingt Geldstrafe von 100 Tagessätzen ausgesprochen sowie eine Busse von 4000 Franken. Das Urteil ist noch nicht begründet und noch nicht rechtskräftig.

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