SP Luzern: Stimmbevölkerung stärkt den Service Public
Mit dem revidierten Spitalgesetz gelten künftig verbindliche minimale Leitplanken, an die sich sowohl der Regierungsrat als auch der Spitalrat halten müssen.

Die SP Kanton Luzern zeigt sich erfreut über die Annahme des revidierten Spitalgesetzes.
Die Stimmbevölkerung hat damit ein Zeichen für einen starken Service Public und eine wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung im ganzen Kanton gesetzt.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Mit dem revidierten Spitalgesetz gelten künftig verbindliche minimale Leitplanken, an die sich sowohl der Regierungsrat als auch der Spitalrat halten müssen. Das stärkt das Vertrauen in die Gesundheitsversorgung – denn Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, wie die Vergangenheit gezeigt hat.
Das Resultat zeigt jedoch, dass die Bedenken der Bevölkerung hinsichtlich der Finanzierung ernstgenommen werden müssen.
Die SP begrüsst insbesondere, dass mit der geforderten Offenlegung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) die Voraussetzung geschaffen wurde, dass der Kanton künftig bestellte Leistungen auch effektiv bezahlt.
SP setzt sich weiterhin für faire Arbeitsbedigungen ein
Zudem ist für die SP klar: Auch bei den Löhnen der Spitalführung muss sich die Regierung an geltende Parlamentsentscheide halten. Die Annahme des Spitalgesetzes ist ein wichtiger Schritt hin zu einer solidarischen, gerechten und gut organisierten Gesundheitsversorgung.
Die SP wird sich weiterhin mit Nachdruck für faire Arbeitsbedingungen an den Spitälern, eine solide Finanzierung sowie eine Luks-Gruppe mit öffentlicher Verantwortung und demokratischer Kontrolle einsetzen.