SP Kanton Luzern begrüsst neue Regelung zu Plakaten und Fahnen
SP Kanton Luzern begrüsst die vom Regierungsrat vorgeschlagene neue Regelung zu Plakaten und Fahnen – mahnt jedoch zur Wachsamkeit.

Die Sozialdemokratische Partei des Kantons Luzern begrüsst die vom Regierungsrat vorgeschlagene Änderung der Reklameverordnung, welche politische Meinungsäusserungen im öffentlichen Raum künftig liberaler regelt.
Die SP sieht darin einen überfälligen Schritt zur Stärkung der Meinungsfreiheit, fordert jedoch gleichzeitig klare Vollzugshilfen, damit diese Öffnung nicht zur Einschränkung unliebsamer Inhalte missbraucht wird.
Fahnen und Plakate auch ohne Bezug auf Wahl oder Abstimmung zulässig
Neu sollen politische Meinungsäusserungen wie Fahnen oder Plakate auch dann zulässig sein, wenn sie sich nicht auf eine konkrete Abstimmung oder Wahl beziehen.
«Diese Ergänzung schafft Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliche Akteure, die sich im öffentlichen Raum engagieren – sei es für Gleichstellung, Klimaschutz oder Menschenrechte», so SP-Kantonsrat Marc Horat.
In der Praxis wird die Unterscheidung zwischen bewilligungsfreier Meinungsäusserung und bewilligungspflichtiger Werbung zu Unklarheiten führen.
Die Partei fordert, dass die Gemeinden und Städte bei der Umsetzung kohärent vorgehen und verlangt vom Kanton eine klare Vollzugshilfe, um Willkür wie beispielsweise eine politisch gefärbte Bewilligungspraxis zu verhindern.
Meinungsfreiheit darf nicht von Inhalt noch Erscheinungsbild abhängen
Die SP setzt sich weiterhin für einen vielfältigen, demokratischen öffentlichen Raum ein, in dem gesellschaftliche Anliegen sichtbar und hörbar bleiben.
Meinungsfreiheit darf nicht vom Inhalt oder vom Erscheinungsbild abhängen. «Politische Sichtbarkeit im öffentlichen Raum ist kein Privileg, sondern ein Grundrecht», hält Kantonsrat Marc Horat fest.