Stadt Luzern

Regierungsrat Kanton Luzern legt Planungsbericht 2024 bis 2027 vor

Wie der Kanton Luzern berichtet, legt der Regierungsrat den Planungsbericht über die sozialen Einrichtungen von 2024 bis 2027 vor.

Das Regierungsgebäude des Kanton Luzern in der Stadt Luzern.
Das Regierungsgebäude des Kanton Luzern in der Stadt Luzern. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Der Planungsbericht über die Leistungen der sozialen Einrichtungen stiess in der Vernehmlassung grossmehrheitlich auf Zustimmung.

Die Vernehmlassung fand von Januar bis April 2023 statt.

Die mit dem letzten Planungsbericht von 2020 bis 2023 eingeschlagene strategische Ausrichtung kann somit fortgesetzt werden.

Für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Angebote in der Planungsperiode 2024 bis 2027 wurden 14 prioritäre Massnahmen definiert.

Der Planungsbericht wird alle vier Jahre erstellt

Der Regierungsrat erstellt alle vier Jahre einen Planungsbericht über die Leistungen der sozialen Einrichtungen.

Er unterbreitet diesen dem Kantonsrat anschliessend zur Kenntnisnahme.

Der Bericht behandelt die ambulanten und stationären Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Förder- und Betreuungsbedarf für Erwachsene mit Behinderungen und für Personen in einer sozialtherapeutischen Suchttherapie.

Die rechtlichen Grundlagen legt das Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) fest.

Leistungstypen und Finanzierungsmodelle haben sich bewährt

Zu Beginn der Planungsperiode von 2020 bis 2023 wurde das SEG einer Teilrevision unterzogen.

Die damals neu eingeführten Leistungstypen und Finanzierungsmodelle haben sich seither bewährt.

Die Strategie «ambulant und stationär» entfaltet Wirkung. Das stationäre Angebot im Kanton Luzern orientiert sich am Bedarf und ambulante Leistungen werden gezielt auf- und ausgebaut.

Strategische Ausrichtung wurde bekräftigt und Massnahmen befürwortet

Vom 27. Januar bis 20. April 2023 befand sich der Planungsbericht über die sozialen Einrichtungen 2024-2027 in der öffentlichen Vernehmlassung.

Dabei gingen 101 Stellungnahmen ein, und zwar von den im Kantonsrat vertretenen Parteien, vom Verband Luzerner Gemeinden (VLG), 40 Gemeinden, von den IG Trägerschaften und der Heimkonferenz des Kantons Luzern, 32 sozialen Einrichtungen und 20 weiteren Teilnehmenden.

Der Bericht stiess in der Vernehmlassung grossmehrheitlich auf Zustimmung. Die bereits mit dem letzten SEG-Planungsbericht 2020-2023 gewählten Strategien wurden bekräftigt.

Die Teilnehmenden befürworten zudem die inhaltlich und finanziell priorisierten Massnahmen.

Der Planungsbericht berücksichtigt Trends

«Die Vernehmlassung zeigt: Die eingeschlagene Richtung wird breit getragen.

Es ist richtig und wichtig, diesen Prozess in den nächsten Jahren konsequent und zügig fortzusetzen», so Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements.

Der Planungsbericht berücksichtigt demografische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Trends. Er bündelt die wichtigsten Handlungsfelder zu 14 prioritären Massnahmen, die für die Planungsperiode 2024-2027 gelten.

Auf- und Ausbau ambulanter Angebote soll weitergeführt werden

Die Massnahmen dienen dazu, den sich abzeichnenden Bedarf wirkungsvoll und kostengünstig decken zu können.

Der Auf- und Ausbau ambulanter Angebote soll weitergeführt werden, wobei stationäre Angebote weiterhin überwiegen werden.

Ergänzende Betreuungsangebote entlasten Angehörige und dämpfen die Kosten, wenn dadurch Heimaufenthalte vermieden werden. Die Zusammenarbeit mit der Psychiatrie, der Sonderschulung und der Langzeitpflege ist auszubauen.

Schnittstellen stärken

«Unsere sozialen Einrichtungen sind vermehrt mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen konfrontiert, die psychische Probleme haben oder in ihrer psychosozialen Entwicklung eingeschränkt sind.

Das macht die Betreuung komplexer.

Damit die Rahmenbedingungen für aufwachsende Kinder und Jugendliche sowie die Situation von Menschen mit Behinderungen noch weiter verbessert werden können, müssen wir nicht nur ein ausreichendes Angebot zur Verfügung stellen, sondern auch die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Institutionen und der Psychiatrie stärken», so Michaela Tschuor.

Aufwand für soziale Einrichtungen soll wachsen

Bis 2027 rechnet der Regierungsrat im Aufgabenbereich Soziale Einrichtungen mit einem Aufwandwachstum in der Grössenordnung von zwei Prozent pro Jahr (exklusive Teuerung).

Kostentreibend wirken dabei ähnliche Faktoren wie im Gesundheitswesen, insbesondere der medizinische Fortschritt und die damit verbundene höhere Lebenserwartung sowie die zunehmenden psychischen Belastungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

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