Das Kriminalgericht Luzern hat einen Adoptionsvermittler verurteilt, weil er versucht hat, zur Bestechung einer srilankischen Behörde anzustiften. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 130 Franken und zu einer 2000-Franken-Busse.
luzern
Das Kriminalgericht in Luzern. (Archivbild) - Keystone

Der Einzelrichter sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte ein Paar dazu anstiften wollte, vier Mitgliedern einer Adoptionskommission in Sri Lanka je 850 Franken zu zahlen, um das Verfahren zu beschleunigen. Das Paar zahlte nicht und brach das Adoptionsverfahren ab, weil es nach eigenen Angaben kein Kind kaufen wollte.

Die Staatsanwältin hatte eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 185 Franken sowie eine Busse von 2000 Franken beantragt. Die Verteidigerin plädierte auf Freispruch. Das am Freitag nach dem Prozess eröffnete Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte kam 1983 als Flüchtling von Sri Lanka in die Schweiz. Er arbeitet als Spitallaborant und hat selbst zwei Kinder aus seiner früheren Heimat adoptiert. Das aufwendige Adoptionsprozedere und die schwierige Situation der Heimkinder in Sri Lanka hätten ihn dazu gebracht, als Adoptionsvermittler tätig zu sein, sagte die Verteidiger. Ihr Mandant sei kein skrupelloser Kinderhändler, Gewinn sei bei ihm nicht im Vordergrund gestanden.

Wichtige ethische Grundsätze verletzt

Über zehn Jahre lang vermittelte der Beschuldigte ein bis zwei srilankische Kinder pro Jahr an Schweizer Adoptionseltern. Er verfügte über eine Bewilligung des Bundesamts für Justiz, eine Bewilligung, die er zu verlieren droht. Er hoffe, dass er seine Tätigkeit wieder ausüben könne, um Kindern aus Sri Lanka zu helfen, in der Schweiz ein glückliches Zuhause zu erhalten, sagte er.

Auch die Staatsanwältin sagte, der Beschuldigte habe den Kindern helfen wollen. Dabei habe er aber die im Adoptionswesen sehr wichtigen ethischen Grundsätze verletzt. Als erfahrener Vermittler wisse er, dass mit Bestechung der Kinderhandel begünstigt werden könne.

Die Anklage stützte sich auf ein Telefonat und Whatsapp-Nachrichten zwischen dem Beschuldigten und der Frau, die mit ihrem Mann das Kind adoptieren wollte. Diese Frau war selbst als Adoptivkind aus Sri Lanka in die Schweiz gelangt. Kommuniziert wurde auf Englisch.

Der Beschuldigte sprach von einer schwierigen Kommunikation zwischen ihm und der Frau. Er habe sie aber nicht dazu aufgefordert, Geld zu zahlen. Dies seien nur Hinweise gewesen, wie es bei Adoptionen in anderen Ländern gehe. «Ich habe nichts falsch gemacht», sagte er.

Einzelrichter zweifelte nicht an der Schuld

Der Beschuldigte beschrieb zudem die Frau als aufdringlich und ungeduldig. Wegen ihren Wurzeln in Sri Lanka habe sie bei einer Adoption gewisse Vorteile. Sie sei aber nicht bereit gewesen, Geduld zu üben, sondern hätte geglaubt, sie hätte Vorrechte.

Hier hakte die Verteidigerin ein. Die Frau habe ihren Mandanten unter Druck gesetzt, sagte sie. Er habe aber nur auf ihre Fragen geantwortet. Ihr Mandant hätte aus einer Bestechung keinen Vorteil gezogen, es fehle somit ein Motiv. Zudem sei ein blosser Hinweis keine Anstiftung. Für eine solche brauche es eine gewisse Intensität.

Für den Einzelrichter bestand aber kein Zweifel an der Schuld des Mannes. Dessen Ausführungen seien unglaubwürdige Schutzbehauptungen. Der Richter wies darauf hin, dass er der Frau gegenüber konkrete Geldbeträge genannt und um Geheimhaltung seiner Angaben gebeten habe. Zudem sei kein Grund ersichtlich, wieso ihn die Frau fälschlicherweise beschuldigen solle.

Der Einzelrichter hielt dem Beschuldigten aber zu Gute, dass ihm keine persönliche Bereicherung zu beweisen sei. Weiter ging er von einem einmaligen «Ausrutscher» aus. Zu diesem dürfte es gekommen sein, weil die Frau ihn unter Druck gesetzt habe. Grund des Drucks sei möglicherweise gewesen, dass der Beschuldigte das Paar früher als erlaubt über ein mögliches Adoptivkind informiert habe, einen Fehler, den er nicht zum ersten Mal begangen habe.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenFreispruchWhatsappNachrichten