Das Luzerner Kantonsspital (LUKS) und die Luzerner Psychiatrie (Lups) haben sich mit den Mitarbeitervertretern auf den Entwurf eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) geeinigt. Die Angestellten können am 15. Oktober an einer Urabstimmung über die Einführung entscheiden.
Luzern
Das Kantonsspital in Luzern. - Keystone

Die Mitarbeitenden von Luks und Lups sollen einen GAV erhalten, weil die beiden Institutionen von öffentlich-rechtlichen Anstalten in zwei gemeinnützige Aktiengesellschaften umgewandelt werden. Wie die Verhandlungspartner am Dienstag mitteilten, habe man nach intensiven und konstruktiven Gesprächen eine Einigung erzielt. Der Entwurf basiere auf den heute geltenden Anstellungsbedingungen.

Neu ist nach der Umwandlung des Luks per 1. Juli 2021 das Arbeitsgericht bei personalrechtlichen Streitigkeiten zuständig. Der Entwurf wird am 15. Oktober den Mitarbeitenden von Luks und Lups getrennt zur Abstimmung vorgelegt, das neue Personalrecht tritt Mitte 2022 in Kraft.

Bis dahin stellt eine Übergangsregelung sicher, dass im Luks der Kündigungsschutz und die betriebliche Mitwirkung der Personalkommission im heutigen Umfang erhalten bleiben. Für die Lups ist dagegen keine Übergangsregelung nötig, da die Umwandlung erst auf Mitte 2022 geplant ist.

Die Abstimmungsunterlagen werden Mitte September 2021 verschickt, stimmberechtigt ist, wer in einem Anstellungsverhältnis mit einem der beiden Unternehmen steht. Lehnen die Mitarbeitenden den GAV ab, werden die Anstellungsbedingungen künftig in einem neuen Personalreglement geregelt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Abstimmung