Luzerner Kantonsgericht spricht Lido-Mitarbeiter frei
Den Bademeister und den Geschäftsführer der Strandbad Lido AG in Luzern trifft nach Ansicht des Kantonsgericht keine Schuld an einem Unfall im Jahr 2014.

Den Bademeister und den Geschäftsführer der Strandbad Lido AG in Luzern trifft nach Ansicht des Kantonsgericht keine Schuld an einem Unfall im Jahr 2014, seit dem ein Badegast komplett gelähmt ist. Das Gericht hat die Beschuldigten vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen, wie es am Mittwoch mitteilte.
Die zweite Instanz bestätigte damit ein Urteil des Bezirksgerichts Luzern von 2019. Das Urteil wurde schriftlich und im Dispositiv eröffnet. Es ist daher nicht rechtskräftig. Das Kantonsgericht wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich begründen.
Der Mann hatte sich am Pfingstmontag 2014 mit einem Sohn auf einem Badesteg befunden und war von diesem ins Wasser gegangen. Dabei brach er sich zwei Halswirbel und ist seither Tetraplegiker.