Ein Finanzjongleur, der 9,2 Millionen Franken von wohlhabenden Anlegern ertrogen haben soll, ist vom Kantonsgericht Luzern zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.
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Das Luzerner Kantonsgericht. - Keystone

Das Kantonsgericht sprach den 53-jährigen Deutschen, der in England lebt, des gewerbsmässigen Betrugs, des Betrugs, des Pfändungsbetrugs, der Veruntreuung, der Urkundenfälschung und der Geldwäscherei schuldig. Es bestätigte damit das Urteil des Kriminalgerichts, das eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 11 Monaten plus eine Geldstrafe ausgesprochen hatte. Der Beschuldigte hatte einen Freispruch verlangt, die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren plus eine Geldstrafe.

Der Beschuldigte - der in Deutschland wegen Finanzdelikten vorbestraft ist - lebte von 2008 bis 2014 bei Luzern. Er wurde pauschalbesteuert und ging keiner Erwerbsarbeit nach. Er kümmerte sich aber um diverse Firmen seiner Familie. Vermögen besass er offiziell keines, dieses hatte er auf seine Frau übertragen.

Der Beschuldigte sei systematisch und professionell vorgegangen, teilte das Kantonsgericht am Freitag mit. Er habe zu reichen Personen ein Vertrauensverhältnis aufgebaut und sie, unter anderem mit komplexen Verträgen, in die Irre geführt, so dass sie ihm oder seinen Firmen grössere Geldbeträge überwiesen.

Dieses Geld verwendete der Beschuldigte nach Erkenntnis des Gerichts für seinen luxuriösen Lebensstil. Er habe nicht aus finanzieller Not gehandelt, erklärte das Kantonsgericht.

Zu den Opfern des Mannes gehörten auch Autohandelsfirmen. Zudem habe er im Zusammenhang mit den Betrügereien weitere Delikte begangen, teilte das Kantonsgericht mit. So habe er gegenüber dem Betreibungsbeamten seine finanzielle Lage falsch dargestellt.

Im Gegensatz zum Kriminalgericht verpflichtete das Kantonsgericht den Beschuldigten zu einer Ersatzforderung von 6,9 Millionen Franken, wie dies auch die Staatsanwaltschaft verlangt hatte. Mit einer Ersatzforderung schöpft der Staat den Vorteil, den ein Straftäter mit seinen Taten erzielt hat, ab, dies nach dem Grundsatz, dass sich strafbares Handeln nicht lohnen dürfe.

Das Kriminalgericht hatte auf eine Ersatzabgabe verzichtet, weil den Opfern Schadenersatzforderungen zugesprochen wurden. Das Kantonsgericht dagegen kam zum Schluss, dass der Beschuldigte noch keinen Schadenersatz bezahlt habe und somit noch über das von ihm unrechtmässig erworbene Vermögen verfüge.

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