Luzerner GPK stellt Unzulänglichkeiten rund um «Café Fédéral» fest
Die GPK des Grossen Stadtrats Luzern kritisiert den Entscheid, das Servicegebäude am Bundesplatz ohne Ausschreibung an das Projekt «Café Fédéral» abzugeben.

Aktiv geworden war die Geschäftsprüfungskommission (GPK) 2022 im Zuge der Behandlung der Volksinitiative «Für den Erhalt des Servicegebäudes und der Lindenbäume am Bundesplatz».
Diese hat das Ziel, das Servicegebäude in ein «Café Fédéral» umzuwandeln.
Der Stadtrat entschied, die Abgabe des Servicegebäudes nicht auszuschreiben, sondern aufgrund von 2012 gemachten Zusagen direkt an die Initianten zu vergeben.
Er berief sich dabei auf den Vertrauensschutz und die bereits geleistete Arbeit der Verwaltung.
Fragen tauchten auf
Der Grosse Stadtrat stimmte dieser freihändigen Vergabe zu, doch danach tauchten Fragen auf, und die GPK setzte zu deren Klärung eine Subkommission ein.
Die GPK meldete nach dem Studium der Akten «Zweifel an der Belastbarkeit des Vertrauensschutzes» an, wie sie am Mittwoch, 7. Juni 2023, mitteilte.
Die Aktenlage mit nur einer Protokollnotiz sei dünn, sagte Grossstadtrat Andreas Felder (Mitte), der die Subkommission leitete.
Der Stadtrat habe 2012 keinen formellen Entschluss gefällt und auch nicht formell darüber informiert.
Die Zusicherung sei nicht vorbehaltlos erfolgt
Aus Sicht der Subkommission sei die Zusicherung, «sofern es eine solche überhaupt gab», nicht vorbehaltlos erfolgt, hiess es weiter.
Den dokumentierten Aufwand der Verwaltung lässt die Subkommission als Begründung für den Vertrauensschutz nicht gelten, weil er «überschaubar» sei.
Die GPK empfiehlt deswegen dem Stadtrat, dass er seine Entscheide besser dokumentiert und kommuniziert.
Auch Geschäfte ohne formelle Beschlüsse sollten nachträglich nachvollziehbar sein.
Kein Hinweis, wie die Information an die Initianten gelangt sei
Ein juristisches Urteil in der Sache masst sich die GPK nicht an. Sie stellte auch fest, dass der Stadtrat das Geschäft Servicegebäude nicht anders behandelte als andere.
Das Vorgehen habe den damaligen Prozessen entsprochen, sagte Felder.
Bei der potenziellen Amtsgeheimnisverletzung geht es darum, dass die Initianten den Inhalt einer Aktennotiz kannten, bevor ihnen der Inhalt offiziell übermittelt wurde.
Die Subkommission habe keinen Hinweis gefunden, wie die Information an die Initianten gelangt sei, sagte Felder.
Die Stadt kenne kein Öffentlichkeitsprinzip
Die GPK weist darauf hin, dass die Stadt kein Öffentlichkeitsprinzip kenne und der Geheimhaltungspflicht damit eine hohe Bedeutung zukomme.
Die Mitarbeiter der Verwaltung sollten deswegen für das Thema sensibilisiert werden.
Die GPK legte dem Stadtrat zudem nahe, bei allfälligen Verletzungen der Geheimhaltung rechtliche Schritte zu prüfen.
Praxisänderung zu öffentlichen Ausschreibungen
Die Zusage für die Vergabe des Servicegebäudes ohne Ausschreibung habe 2012 der damaligen Praxis entsprochen, wie die Subkommission weiter feststellte.
Es habe damals erst Anzeichen einer Praxisänderung hin zu öffentlichen Ausschreibungen gegeben, sagte Felder.
Die GPK begrüsse, dass sich die rechtliche Situation seither geklärt habe.