Luzerner Gemeinden müssen Bund Geld zurückzahlen

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Die Luzerner Gemeinden müssen dem Bund einen Teil der Beiträge an die Ergänzungsleistungen (EL) aus dem Jahr 2020 zurückzahlen.

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Kanton Luzern. (Symbolbild) - keystone

Grund ist ein Gerichtsurteil, das den Kanton Luzern rückwirkend zur Erhöhung der anrechenbaren Heimtaxen zwang.

Der Bund hatte aber bereits 6,4 Millionen Franken zu viel überwiesen. Die Rückforderung erscheine berechtigt, teilte die Luzerner Staatskanzlei am Donnerstag, 3. November 2022, mit.

Nach entsprechenden rechtlichen Abklärungen verzichte der Regierungsrat darauf, gegen diese Beschwerde zu erheben.

Die Rückforderung geht zulasten der Gemeinden, da sie im Kanton Luzern für die Finanzierung der EL zuständig sind.

Der Luzerner Kantonsgericht hat eine Beschwerde 2020 gutgeheissen

Sie seien Anfang Jahr 2022 gebeten worden, entsprechende Rückstellungen zu bilden.

Der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) sei über den Entscheid vorinformiert worden und habe Einsicht in die rechtliche Beurteilung nehmen können, heisst es in der Mitteilung.

Das Luzerner Kantonsgericht hatte 2020 die Beschwerde eines Heimbewohners gutgeheissen.

Dieser erhielt zur Deckung des Existenzbedarfs EL, musste aber 28 Franken pro Tag selbst bezahlen, weil die Heimkosten höher waren als die maximale Taxe des Kantons.

Der Kanton hob die Taxe an auf 179 Franken pro Tag

Das verstosse gegen Bundesrecht, weil dem Mann eine Sozialhilfeabhängigkeit drohe, befand das Kantonsgericht.

Der Kanton anerkannte damals bei der EL-Berechnung nur eine maximale Taxe von 140 Franken, der Mann bezahlte aber 168 Franken.

In der Folge hob der Kanton die Taxe an auf 179 Franken pro Tag.

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