Wie der Kanton Luzern meldet, gilt die ab 1. Juli 2023 eingeführte Beschränkung nur für das Fachgebiet Angiologie. Weitere Beschränkungen werden geprüft.
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Ein Bett im Kantonsspital Luzern. - Keystone

Die Kantone sind gemäss dem Krankenversicherungsgesetz des Bundes verpflichtet, ab 1. Juli 2023 die Zulassung von Ärzten, die in Praxen und Spitälern ambulant zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sein wollen, in mindestens einem medizinischen Fachgebiet oder einer Region auf eine Höchstzahl zu beschränken.

Der Regierungsrat hat gestützt auf eingehende Analysen der Versorgungslage durch die Dienststelle Gesundheit und Sport entschieden, dass im Kanton Luzern eine Beschränkung zunächst nur für das Fachgebiet Angiologie gelten soll.

Beschränkungen für weitere Fachgebiete sollen periodisch bei Vorliegen aktualisierter Datengrundlagen geprüft werden.

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