Luzern für vorgeschlagene Verordnungsänderungen des Bundes
Wie der Kanton Luzern berichtet, werden die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen insbesondere die Verbesserung des Schutzes von Cyberangriffen befürwortet.

Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Teilrevisionen zu verschiedenen Verordnungen im Energiebereich in eine Vernehmlassung gegeben.
Der Kanton Luzern begrüsst die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen; insbesondere jene zur Verbesserung des Schutzes vor Cyberbedrohungen.
Des Weiteren soll unter anderem bei der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen mit der vollständigen Abschaffung des Grundbeitrags und der Absenkung der Leistungsbeiträge ein Anreiz gesetzt werden, grössere Anlagen zu bauen und möglichst die gesamte geeignete Dachfläche für die Stromerzeugung auszunutzen.
Änderung betrifft alle Grundeigentümer
Die Luzerner Regierung weist darauf hin, dass diese Änderung alle Grundeigentümer – also auch jene eines Kulturdenkmals von nationaler oder kantonaler Bedeutung – betrifft.
Da eine Photovoltaikanlage auf Kultur- und Naturdenkmäler aus rechtlichen Gründen oft auf einem Nebengebäude oder einem Anbau realisiert werden muss, kann sie kleiner ausfallen.
Für diesen Fall beantragt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassung, dass die Grundeigentümer trotzdem von der Förderung durch einen Grundbeitrag profitieren können.
Die revidierten Verordnungen sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.