Luzern führt für Kita-Vorpraktika minimale Arbeitsbedingungen vor
Wer im Kanton Luzern ein Vorpraktikum in einer Kindertagesstätte (Kita) macht, soll nicht ausgenutzt werden.

Der Regierungsrat hat einen Entwurf für einen Normalarbeitsvertag in die Vernehmlassung geschickt, der eine längere Praktikumsanstellung zu einem Dumpinglohn verhindern soll.
Ein Vorpraktikum ist eine befristete Anstellung zu Ausbildungszwecken, ohne dass aber eine eigentliche Ausbildung gemacht wird.
Bei Kontrollen sei immer wieder festgestellt worden, dass die Lohnempfehlungen des zuständigen Verbandes und die empfohlene Maximaldauer eines Vorpraktikums von einem Jahr nicht eingehalten worden seien, teilte die Staatskanzlei am Freitag, 31. März 2023, mit.
Minimale Standards für eine ganze Branche vorgesehen
Ein Normalarbeitsvertrag soll nun Abhilfe schaffen. Es handelt sich dabei um einen Erlass des Kantons, der für eine ganze Branche, in der es keinen Gesamtarbeitsvertrag gibt, minimale Standards vorsieht.
Der Regierungsrat sieht im geplanten Normalarbeitsvertrag für Vorpraktika in Kindertagesstätten eine Mindestlohn von brutto 800 Franken pro Monat vor.
Vernehmlassung dauert bis Ende Juni 2023
Die Dauer des Vorpraktikums ist grundsätzlich auf sechs Monate beschränkt. Eine Verlängerung des Vorpraktikums auf zwölf Monate ist nur unter Bedingungen möglich.
So muss die Kita nach spätestens vier Monaten für das nächste Jahr verbindlich einen Ausbildungsplatz zusichern, oder sie muss nach Ablauf der sechs Monate den Bruttolohn auf 3000 Franken erhöhen.
Dies ist der Mindestlohn für ungelerntes Betreuungspersonal. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Juni 2023.