Stadt Luzern

Luzern äussert sich zu Revision im Umweltschutz

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Der Stadtrat Luzern unterstützt die geplante Revision des Umweltschutzgesetzes weitgehend, lehnt aber eine Finanzierung der Altlasten über Gemeindesteuern ab.

Die Kreuzung bei der Pilatusstrasse in der Stadt Luzern.
Die Kreuzung bei der Pilatusstrasse in der Stadt Luzern. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Stadt Luzern mitteilt, schlägt der Regierungsrat des Kantons Luzern Änderungen im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EGUSG) vor. Dabei handelt es sich in erster Linie um die Ablösung der bis Ende 2026 befristeten Spezialregelung für die Finanzierung von Ausfallkosten bei der Altlastenbearbeitung («Sonderabgabe Altlasten»).

Weitere geringfügige Änderungen betreffen die Bereiche Luftreinhaltung und Lärmschutz. Darüber hinaus werden Anpassungen auf Verordnungsebene vorgeschlagen, welche vornehmlich aufgrund von Änderungen des Bundesrechts und/oder beim Vollzug nötig wurden.

Stadtrat mit Vorbehalten einverstanden

Am 24. September 2025 hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) unter anderen die Stadt Luzern zur Vernehmlassung zum vorgesehen Revisionspaket eingeladen. Der Stadtrat ist mit dem vorgesehenen Revisionspaket weitgehend einverstanden.

Er begrüsst insbesondere die Absicht des Kantons, die Finanzierung der durch die öffentliche Hand zu tragenden Kosten im Altlastenbereich auch nach 2026 über ein zentral verwaltetes Bilanzkonto sicherzustellen. Dies garantiert Kontinuität und Planungssicherheit in der Altlastensanierung.

Die Absicht des Kantons, das Bilanzkonto zukünftig über die regulären Steuererträge der Gemeinden zu äufnen, lehnt der Stadtrat hingegen ab. Dies würde allein für die Stadt Luzern bis 2045 eine jährliche finanzielle Mehrbelastung von etwa 700’000 Franken zur Folge haben.

Zu den Änderungen auf Verordnungsebene hat der Stadtrat zudem einige Bemerkungen und Änderungsvorschläge eingebracht. Auf der städtischen Webseite unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.

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