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Kanton Luzern: Trockenheit – Weidegang darf durch Laufhof ersetzt werden

Wegen Futtermangels dürfen Luzerner Betriebe den Weidegang durch Auslauf im Laufhof ersetzen. Mindestens 26 Auslauftage pro Monat bleiben aber Pflicht.

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Kanton Luzern: Trockenheit – Weidegang darf durch Laufhof ersetzt werden (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die anhaltende Hitze und die Trockenheit führen regional zu Futtermangel auf Weiden. Muss der Weidegang deshalb eingeschränkt oder eingestellt werden, gelten für die Tierwohlprogramme folgende Ausnahmeregelungen:

Die Anforderungen an den regelmässigen Auslauf bleiben bestehen. Kann der Weidegang aufgrund von Futtermangel oder Hitze nicht erfolgen, darf dieser durch Auslauf im Laufhof ersetzt werden. Die Laufhoftage sind im Auslaufjournal einzutragen und mit «Futtermangel/Trockenheit» zu begründen.

Kann aufgrund von Futtermangel die Anforderung, dass mindestens 70 Prozent des Tagesbedarfs an Trockensubstanz durch Weidefutter gedeckt werden, nicht erfüllt werden, darf der Weidegang durch Auslauf im Laufhof ersetzt werden.

Insgesamt müssen die Tiere weiterhin an mindestens 26 Tagen pro Monat Auslauf auf einer Weide oder im Laufhof erhalten. Die Laufhoftage sind im Auslaufjournal einzutragen und mit «Futtermangel/Trockenheit» zu begründen.

Eine Meldung an die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) ist nicht erforderlich. Wir empfehlen, den Zustand der Weiden mit Fotos zu dokumentieren. Diese Regelung gilt für alle Luzerner Betriebe, solange die ausserordentliche Situation andauert.

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