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Kanton Luzern: Strengere Unvereinbarkeitsregeln für Behörden geplant

Die Staatspolitische Kommission im Kanton Luzern stimmt strengeren Unvereinbarkeitsregeln zu. Sie verlangt aber weitere Abklärungen vom Justizdepartement.

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Kanton Luzern: Strengere Unvereinbarkeitsregeln für Behörden geplant (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die SPK hat unter dem Vorsitz von Maria Pilotto (SP, Luzern) die Botschaft B 96 (Unvereinbarkeiten in Behörden und rechtlich selbständigen Organisationen; Entwurf eines Gesetzes über die Unvereinbarkeiten (Mantelerlass)) vorberaten.

Unvereinbarkeitsvorschriften legen fest, wer in bestimmten Behörden und Gremien nicht Einsitz nehmen darf. Gründe dafür können verwandtschaftliche Beziehungen, wirtschaftliche Erwerbstätigkeiten oder amtliche Funktionen sein. Die geltenden Bestimmungen sind veraltet und in der Kantonsverfassung nur übergangsweise geregelt.

Mit einem Mantelerlass sollen 18 Gesetze angepasst werden

Im Auftrag des Kantonsrats hat der Regierungsrat deshalb eine entsprechende Gesetzesanpassung vorgelegt. Mit einem Mantelerlass sollen gleichzeitig 18 Gesetze angepasst werden, darunter das Organisationsgesetz, das Behördengesetz, das Personalgesetz, das Gemeindegesetz und das Justizgesetz.

Die SPK unterstützt den Mantelerlass einstimmig. Aus Sicht der Kommission schafft der Erlass klare und zeitgemässe Regeln und stärkt durch Transparenz das Vertrauen in die Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sowie deren Unabhängigkeit. Die neuen Vorschriften verhindern Interessenskonflikte frühzeitig und sichern damit die rechtsstaatliche Integrität der staatlichen Institutionen.

Unumstritten war auch die Gleichbehandlung der Ehe mit der faktischen Lebensgemeinschaft oder einer eingetragenen Partnerschaft.

Zu zwei Aspekten verlangt die Kommission bis zur zweiten Beratung des Erlasses zusätzliche Abklärungen vom Justiz- und Sicherheitsdepartement. Einerseits soll das JSD darlegen, wie Unvereinbarkeitsregeln auch für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Gemeinden festgelegt werden können. Zudem wurde das JSD beauftragt, einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten, wie die Unvereinbarkeitsregeln zwischen einem Kantonsratsmandat und der Einsitznahme in der Geschäftsleitung einer rechtlich selbständigen Organisation mit kantonaler Beteiligung an deren Risikoprofil statt am Umfang der kantonalen Beteiligung ausgerichtet werden könnten.

Eine Minderheit der Kommission wollte die Transparenzregeln für Interessenkonflikte auch auf Magistratspersonen sowie auf die abteilungs- und departmentsübergreifende Zusammenarbeit in der kantonalen Verwaltung ausweiten. Eine zweite Minderheit argumentierte hingegen für eine Abschwächung der Vorschriften, etwa in Form längerer Übergangsfristen für neue Unvereinbarkeitsregeln oder durch den Verzicht auf die stärkere Regulierung von Stiftungen mit kantonaler Beteiligung.

Die erste Beratung der Botschaft im Kantonsrat ist für die September-Session geplant.

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