Kanton Luzern: Neue Spitalliste tritt am 1. September in Kraft
Der Kanton Luzern hat eine neue Spitalliste für Akutsomatik und Rehabilitation erlassen. Sie gilt ab dem 1. September 2026 und setzt auf regionale Netzwerke.

Mit der neuen Spitalliste für die Bereiche Akutsomatik und Rehabilitation setzt der Regierungsrat die im Planungsbericht Gesundheitsversorgung 2024 festgelegte Weiterentwicklung der stationären Gesundheitsversorgung um. Ziel ist es, die Gesundheitsversorgung angesichts des medizinischen Fortschritts, des Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung langfristig, qualitativ hochstehend, sicher, wohnortsnah und wirtschaftlich sicherzustellen. Die neue Spitalliste tritt am 1. September 2026 in Kraft.
Die Gesundheitsversorgung entwickelt sich weiter
Das Gesundheitswesen befindet sich schweizweit in einem tiefgreifenden Wandel. Mit dem Planungsbericht Gesundheitsversorgung 2024 hat der Regierungsrat die strategischen Leitplanken festgelegt, um dieser Entwicklung zu begegnen. Die neue Spitalliste setzt die Ziele des Planungsberichts nun im Bereich der stationären Gesundheitsversorgung um.
Sie ersetzt die bisherige Spitalliste und schafft die planerischen Voraussetzungen, dass die Gesundheitsversorgung auch künftig qualitativ hochstehend, sicher und bedarfsgerecht bleibt.
Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements: «Die neue Spitalliste ist weit mehr als eine Aktualisierung von Leistungsaufträgen. Sie ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer integrierten Gesundheitsversorgung, in der Qualität, Zusammenarbeit und Vernetzung der Leistungserbringer zunehmend an Bedeutung gewinnen. Damit setzen wir die im Planungsbericht definierte gesundheitspolitische Strategie konsequent um.» Qualität, integrierte Versorgung und Zusammenarbeit werden gestärkt. Mit der neuen Spitalliste setzt der Kanton Luzern die bundesrechtlichen Vorgaben zur Spitalplanung um und orientiert sich an den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). Im Mittelpunkt stehen weiterhin medizinische Qualität, Patientensicherheit, Wirtschaftlichkeit und eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung.
Die Spitalliste vertieft die Voraussetzungen für eine stärkere Zusammenarbeit der Leistungserbringer innerhalb regionaler und interkantonaler Versorgungsnetzwerke. Damit wird die im Planungsbericht formulierte Vision einer integrierten Gesundheitsversorgung schrittweise umgesetzt. Medizinische Kompetenzen sollen künftig noch stärker vernetzt, Behandlungspfade besser aufeinander abgestimmt und vorhandene Ressourcen gemeinsam genutzt werden.
Die neue Spitalliste bildet damit einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer Gesundheitsversorgung, in der die Zusammenarbeit der Leistungserbringer über Institutions- und Standortgrenzen hinweg zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Leistungsaufträge fördern Qualität und Weiterentwicklung
Die neue Spitalliste führt die bewährte Orientierung an Spitalleistungsgruppen und Leistungsbereichen weiter. Leistungsaufträge werden dort erteilt, wo die medizinischen Qualitätsanforderungen, Mindestfallzahlen und strukturellen Voraussetzungen nachhaltig erfüllt werden.
Mit bedingten und prospektiven Leistungsaufträgen können Leistungserbringer neue medizinische Angebote oder standortübergreifende Kooperationen schrittweise aufbauen und weiterentwickeln. Der Kanton überprüft anschliessend, ob die vereinbarten qualitativen und strukturellen Voraussetzungen erfüllt werden.
Regierungsrätin Michaela Tschuor: «Gesundheitsversorgung lässt sich heute nicht mehr allein über einzelne Standorte denken. Entscheidend ist, dass die Patientinnen und Patienten zur richtigen Zeit am richtigen Ort die richtige Behandlung erhalten. Dafür braucht es starke Leistungserbringer, die ihre Kompetenzen in Netzwerken zusammenführen.»
Versorgung orientiert sich am Bedarf der Bevölkerung
Die neue Spitalliste sieht weiterhin umfassende Leistungsaufträge für die Luzerner Spitäler und Kliniken in den Bereichen Akutsomatik, Rehabilitation und Geburtshaus vor. Ausserkantonale Leistungserbringer werden neu in die Spitalliste aufgenommen oder verbleiben darauf, sofern sie für die Versorgung der Luzerner Bevölkerung eine wichtige Rolle spielen.
Die Leistungsaufträge orientieren sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf sowie an den Patientenströmen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Bevölkerung auch künftig Zugang zu qualitativ hochstehenden stationären Leistungen hat.
Zusammenarbeit in der Zentralschweiz gewinnt an Bedeutung
Die Gesundheitsversorgung endet nicht an den Kantonsgrenzen. Deshalb wurde die neue Spitalliste in enger Abstimmung mit den Nachbarkantonen erarbeitet. Gleichzeitig unterstützt sie die Bestrebungen der Zentralschweizer Kantone sowie der GDK, die Zusammenarbeit in der Spitalplanung weiter zu vertiefen und die Versorgung künftig noch stärker gemeinsam zu gestalten.
Regierungsrätin Michaela Tschuor: «Die Gesundheitsversorgung der Zukunft entsteht nicht im Nebeneinander einzelner Institutionen, sondern im Miteinander starker Partner. Deshalb setzen wir konsequent auf Zusammenarbeit – innerhalb des Kantons ebenso wie über die Kantonsgrenzen hinaus.»
Ein weiterer Schritt einer langfristigen Entwicklung
Die neue Spitalliste bildet keinen Abschluss, sondern einen weiteren Schritt in der langfristigen Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern. Der Regierungsrat wird die stationäre Gesundheitsversorgung auch künftig regelmässig überprüfen und gemeinsam mit den Leistungserbringern sowie den Zentralschweizer Kantonen weiterentwickeln.






