Stadt Luzern

Kanton Luzern möchte Änderungen in der Winterreserveverordnung

Wie der Kanton Luzern berichtet, hat er die Änderungen der Winterreserveverordnung in eine Vernehmlassung gegeben.

fluhmühle
Die Stadt Luzern - Keystone (Symbolbild) - Community

Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Änderungen der Winterreserveverordnung (WResV) in eine Vernehmlassung gegeben.

Die Änderung der Winterreserveverordnung sieht vor, dass vergeblich getätigte Kosten der Projektträger, sollte die Realisierung der Reservekraftwerke dereinst politisch nicht gewollt sein, auf die Netzkosten der Übertragungsnetze geschlagen und somit auf die Endverbraucher überwälzt werden.

Der Kanton Luzern ist mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden.

Finanzielle Belastung der Endverbraucher wird kritisch gesehen

Er begrüsst die Änderung, weil sie Rechtssicherheit schafft und damit dazu beiträgt, dass die nötigen Reservekraftwerke rechtzeitig bereitgestellt werden können.

Dadurch kann sich die Schweiz besser gegen eine allfällige künftige Verknappung bei der Stromversorgung wappnen.

Kritisch sieht der Kanton Luzern die mögliche finanzielle Belastung der Endverbraucher.

Absicherung soll nur zurückhaltend verwendet werden

Insbesondere Haushalte mit tiefem Einkommen sind bereits heute durch die steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten stark belastet.

Auch eine Abwälzung der Kosten an die Kantone kann nicht angehen.

Der Kanton Luzern appelliert deshalb an den Bund, die mit der Winterreserveverordnung vorgesehene finanzielle Absicherung nur zurückhaltend anzuwenden.

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