Neue Verordnung soll Schutz von Minderheiten in Luzern verstärken
Der Regierungsrat übernimmt künftig bis zu 50 Prozent der Bundesbeiträge für Sicherheitsmassnahmen für Minderheiten.

Der Luzerner Regierungsrat hat eine neue Verordnung über die kantonalen Beiträge an Sicherheitsmassnahmen für Minderheiten beschlossen. Vorausgesetzt, der Bund leistet bereits Finanzhilfe für Massnahmen, kann der Kanton bis zu 50 Prozent des Bundesbeitrags sprechen.
Die Verordnung tritt per 1. August in Kraft, wie die Staatskanzlei am Freitag in einer Mitteilung festhielt.
In Ausnahmefälle könne der kantonale Beitrag auf 80 Prozent des Bundesbeitrags steigen. Dies jedoch nur, wenn die Sicherheitsmassnahme ansonsten nicht realisiert werden kann. Die betroffenen Organisationen oder Gemeinden beteiligen sich mit mindestens 10 bis 25 Prozent an den Gesamtkosten.
Zudem ist Beratungsgespräch Bedingung
Zudem ist ein Beratungsgespräch bei der Luzerner Polizei Bedingung für die finanzielle Unterstützung des Kantons. Den Kanton Luzern soll die Unterstützung der Sicherheitsmassnahmen maximal 50'000 Franken pro Jahr kosten.
Anstoss zur neuen Verordnung hatte die Zunahme antisemitischer Vorfälle gegeben, wie der Kanton im März mitteilte. Jüdische Gemeinschaften und andere Minderheiten hätten Bund und Kanton um mehr Schutz und finanzielle Unterstützung gebeten.
Positive Rückmeldungen zur Verordnung
In der Vernehmlassung hätten sich 16 von 28 eingeladenen Stellen geäussert. Die Rückmeldungen seien «grösstenteils positiv» gewesen, hiess es weiter. Der Regierungsrat beschloss die Verordnung, wie in der Vernehmlassung vorgeschlagen.