Kanton Luzern mit konstantem Budget der Planjahre 2024 bis 27
Wie der Kanton Luzern schreibt, hat der Regierungsrat den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2024 bis 2027 verabschiedet.

Der vorliegende Aufgaben- und Finanzplan (AFP) konkretisiert die Umsetzung des Legislaturprogramms 2023 bis 2027.
Damit setzt der Kanton Luzern den finanzpolitischen Kurs fort, der in den letzten Jahren entscheidend zur Stärkung der Finanzkraft beigetragen hat.
Nur so kann der Staat die laufend steigenden Leistungsansprüche der Öffentlichkeit und der Politik auch in den kommenden Jahren angemessen erfüllen.
Positive Entwicklung bei den Steuererträgen
In der Planungsperiode bis 2027 erwartet der Regierungsrat weiterhin steigende Steuererträge, insbesondere von juristischen Personen.
Bereits in der Hochrechnung I/2023 konnte der Kanton Luzern über die positive Entwicklung bei den Steuererträgen der juristischen Personen informieren.
Im AFP 2024 bis 2027 sind darum in diesem Segment zusätzlich zum ursprünglich erwarteten Wachstum zwischen 160 und 220 Millionen Franken eingestellt.
Höhere Anteile an der direkten Bundessteuer
Parallel dazu zeichnen sich signifikant höhere Anteile an der direkten Bundessteuer ab.
Die anhaltend positive Situation bezüglich Steuern bei den juristischen Personen ist unter anderem auf die erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen.
Dabei ist zu beachten, dass die Volatilität zunimmt.
Auf die Budgetierung der SNB-Ausschüttung wurde verzichtet
Dem gegenüber hat die Luzerner Regierung entschieden, infolge der jüngsten Verluste der Schweizerischen Nationalbank (SNB) im Voranschlagsjahr 2024 und in den Planjahren 2025 bis 2027 auf die Budgetierung der SNB-Ausschüttung zu verzichten.
Wie sich die Umsetzung der OECD-Ergänzungssteuer sowie der kantonalen Steuergesetzreform 2025 konkret auswirken wird, kann zurzeit noch nicht genau abgeschätzt werden.
Die diesbezüglichen Platzhalter sind im vorliegenden AFP bereits berücksichtigt.
Ausgeglichener Haushalt über alle Planjahre
Im Voranschlag 2024 resultiert ein Mehraufwand in der Höhe von 16,2 Millionen Franken.
Das Ausgleichskonto (Schuldenbremse Erfolgsrechnung) liegt im Voranschlagsjahr 2024 mit 915,7 Millionen Franken deutlich im Plus.
Über die gesamte Planungsperiode steigen die Nettoinvestitionen gegenüber dem Durchschnitt der Vorjahre weiter an.
2025 übersteigt die Vorgaben der Schuldenbremse
Im Planjahr 2025 beträgt der Aufwandüberschuss 42,4 Millionen Franken und übersteigt damit die Vorgaben der Schuldenbremse. Im Planjahr 2026 rechnet die Regierung mit vier Millionen Franken Aufwandüberschuss.
Im Planjahr 2027 kann ein Ertragsüberschuss von 48,5 Millionen Franken erzielt werden. Der Saldo des statistischen Ausgleichkontos steigt auf 917,8 Millionen Franken.
Die Nettoinvestitionen liegen mit jährlichen Schwankungen auf konstantem Niveau. Der Steuerfuss bleibt in allen Planjahren unverändert bei 1,60 Einheiten.
Ausgaben müssen zurückhaltend geplant werden
Die Schuldenbremse wird mit entsprechenden Massnahmen im Jahr 2025 voraussichtlich über alle Jahren eingehalten.
Der Luzerner Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat somit einen, über die gesamte Planungsperiode betrachtet, ausgeglichenen AFP.
Um den Staatshaushalt nachhaltig im Gleichgewicht zu halten, ist es jedoch notwendig, die Ausgaben weiterhin zurückhaltend zu planen und Projekte insbesondere bei den Investitionen, zu priorisieren.
Leistungswachstum führt zu Mehrausgaben
Die Aufwandüberschüsse der Jahre 2024 bis 2026 sind auf Mehrausgaben zurückzuführen. Besonders stark ins Gewicht fallen die Mehrausgaben in der Hauptaufgabe H2 Bildung.
In den Aufgabenbereichen Volksschulbildung und Berufs- und Weiterbildung sind die wachsenden Ausgaben vorwiegend auf die steigenden Lernendenzahlen und den daraus folgenden Personalanstieg zurückzuführen.
Gegenüber dem letzten AFP (2023 bis 2026) wird das Ausgabenwachstum bei den Hauptaufgaben H4 Gesundheit und H5 Soziale Sicherheit weniger stark ansteigen.
Über den gesamten AFP-Zeitraum betrachtet, brauchen diese beiden Hauptaufgaben aber jährlich mehr Mittel, weil die fallabhängigen Leistungen der Spitalfinanzierung steigen und eine höhere Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistung an die Luzerner Spitäler erfolgt.
Der Staat muss seine Leistungen ausbauen
In der Hauptaufgabe H5 Soziale Sicherheit nimmt das Kostenwachstum über alle Planjahre aufgrund der mengen- und preisbedingten Kosten bei den sozialen Einrichtungen zu.
Die Anforderungen der Politik und der Bevölkerung an den Staat wachsen kontinuierlich.
Der Staat muss in der Folge seine Leistungen ausbauen, um den Ansprüchen sowie dem Mengenwachstum weiterhin Rechnung zu tragen und auch in Zukunft ein zuverlässiger Dienstleister zu sein.