Ein neuer kantonaler Richtplan soll mehr Fahrendenplätze für Jenische, Sinti und Roma in Luzern und den Luzerner Gemeinden schaffen.
a
Jenische in der Schweiz. - keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Jenische, Sinti und Roma will der Kanton Luzern mehr Fahrendenplätze einrichten.
  • Fünf Plätze sieht der neue Richtplan vor, mindestens 15 Plätze plant Rothenburg.
  • Im Jahr 2016 hatten 500 Jenische gegen den Mangel an geeigneten Plätzen demonstriert.

Der Kanton Luzern plant die Schaffung von fünf neuen Stand- und Durchgangsplätzen für Jenische, Roma und Sinti. Bisher gibt es nur zwei solche Plätze. Der kantonale Richtplan zeigt bereits, dass sich dies bald ändern wird.

Vor 20 Jahren entschied das Bundesgericht, dass die Nutzungsplanung geeignete Plätze für Schweizer Fahrende vorsehen muss. Doch die Umsetzung gestaltet sich als schwierig. Im Kanton Luzern gibt es derzeit nur einen unbefristeten Stellplatz am Stadtrand.

Jenische, Sinti und Roma dürfen ihre Wohnwagen auch vorübergehend in Rothenburg parken – zumindest bis etwa 2025. Eine erneute Verlängerung wird geprüft. Darüber berichtet die «Luzerner Zeitung».

Neue Standorte in Planung

Laut dem revidierten Richtplan sind fünf neue Stellplätze geplant. Mindestens 15 Stand- und Durchgangsplätze sollen im Gebiet Under Bürlimoos in Rothenburg entstehen. Auch in Ebikon, Emmen Feldmatt und teilweise Buchrain sind unbefristete Plätze vorgesehen.

Kantonsplaner Mike Siegrist erklärt gegenüber der Zeitung, dass im ganzen Kantonsgebiet gesucht wurde. Die Wahl sei jedoch aufgrund verschiedener Kriterien auf diese Orte gefallen.

Anforderungen an einen Stellplatz

Siegrist betont, dass ein Stellplatz ähnliche Anforderungen erfüllen muss wie ein Wohnquartier. Dazu gehören eine gute geografische Lage, Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten und zentralen Einrichtungen sowie die Nähe zum Strassenverkehrsnetz.

a
Die Jenischen hoffen, mehr Durchgangsplätze mit Zugang zu Wasser und Strom zu erhalten. - sda - KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

Idealerweise liegt ein Stellplatz in einer Bauzone oder an deren Rand und wird von Grundeigentümern, Nachbarn und der Standortgemeinde akzeptiert. Zudem sind eine geeignete Zufahrt, Zugang zu Wasser und Strom sowie sanitäre Einrichtungen notwendig.

Laut Siegrist ist nicht die Frage, ob, sondern wann die Plätze realisiert werden: «Für einen dauerhaften Fahrendenplatz braucht es auch eine entsprechende Festlegung im Zonenplan sowie ein Baubewilligungsverfahren.»

Kritik an bisherigen Standorten

Die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende kritisierte 2021 die bestehenden Plätze als zu klein und schlecht gelegen. Simon Röthlisberger, Geschäftsführer der Stiftung, begrüsst jedoch den Luzerner Richtplan. Es sei «schön zu sehen, dass sich Luzern ernsthaft mit Standplätzen für Fahrende auseinandersetzt.» Das sagt er gegenüber der «Luzerner Zeitung».

Röthlisberger betont auch die Wichtigkeit einer guten Erreichbarkeit der Plätze. Allerdings sollte diese nicht auf Kosten von Lärm durch Autobahnen oder Schienen gehen. «Wir wissen um die Knappheit gut gelegener Grundstücke, wir sind darum auch kompromissbereit.»

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesgerichtWasser