Stadt Luzern

Kanton Luzern: 20 Millionen für Campus Horw – Minderheit ist dagegen

Die Bildungskommission des Luzerner Kantonsrates stützt den Sonderkredit von 20 Millionen Franken für die PH Luzern. Der Rat entscheidet am 7. September.

Kanton Luzern
Kanton Luzern: 20 Millionen für Campus Horw – Minderheit ist dagegen (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die EBKK hat unter dem Vorsitz von Karin Stadelmann (Die Mitte, Stadt Luzern) die Botschaft B 105 «Kantonsbeitrag an die Pädagogische Hochschule Luzern für die Einrichtung und die Ausstattung des Campus Horw» in ihrer Sitzung vom 20. August 2026 vorberaten. Mit dem Bezug des Campus Horw im Jahr 2031 muss die PH Luzern einen grossen Teil ihrer Einrichtung und Ausstattung erneuern. Die geplanten Kosten von rund 48 Millionen Franken übersteigen die finanziellen Möglichkeiten der PH Luzern.

Der Regierungsrat beantragt deshalb einen Sonderkredit von 20 Millionen Franken.

Die Mehrheit der Kommission unterstützt den Sonderkredit, mahnt aber zur Vorsicht. Sie stimmt «verhalten positiv» zu und verlangt eine engmaschige Kostenkontrolle sowie eine kostenneutrale Kompensation allfälliger Mehrkosten durch die PH Luzern selbst. Die Mehrheit der Kommission unterstützt daher den Sonderkredit, betont aber, dass die Mittel wirtschaftlich, zweckmässig und verhältnismässig eingesetzt werden müssen.

Grundsätzlich folgt die Kommissionsmehrheit somit der Argumentation des Regierungsrats und wertet die vorgeschlagenen Posten als sinnvoll für den Aufbau einer zukunftsfähigen Hochschule.

Eine Kommissionsminderheit erachtet die Kosten als unverhältnismässig

Nicht hinter der Botschaft steht eine Kommissionsminderheit. Diese steht zwar hinter der Entwicklung des Campus Horw, erachtet die ausgewiesenen Kosten von rund 48 Millionen Franken jedoch als unverhältnismässig. Zudem sieht sie keinen Zeitdruck für eine bereits 2027 verbindliche Zusicherung der Mittel, da der Campus erst 2031 bezogen wird und der grösste Teil der Kosten erst 2029 und 2030 anfällt.

Aus diesen Gründen wurde ein Rückweisungsantrag gestellt, der von einer Mehrheit mit 10 zu 3 Stimmen abgelehnt wurde.

Die Kommissionsmehrheit erachtet den Weg über die Investitionsrechnung sowie das vorgeschlagene Finanzierungsmodell als sachgerecht und sieht darin eine deutliche Verbesserung gegenüber der ursprünglichen, zurückgewiesenen Botschaft B 58. Sie erwartet von der PH Luzern eine lückenlose Kostentransparenz und ein belastbares Kostenmonitoring während der gesamten Planungs- und Bauphase.

Der Kantonsrat behandelt die Botschaft B 105 an der September Session am 7. September 2026.

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Kommentare

User #1887 (nicht angemeldet)

Nein braucht es nicht.

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