Gericht rügt Entlassung von Luzerner Asylzentren-Leiter
Der Kanton Luzern hat den ehemaligen Abteilungsleiter der Asylzentren im Jahr 2018 zu Unrecht entlassen. Zu diesem Urteil kommt das Kantonsgericht, das eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des 45-Jährigen gutgeheissen hat.

In der Beschwerde ging es unter anderem darum, dass der Mann, der die Position beim Kanton seit Juli 2017 innehatte, krankgeschrieben war. Gemäss dem Urteil, das er am Freitag den Medien zugänglich machte, hätte der Arbeitgeber nicht alleine aufgrund eines vertrauensärztlichen Berichts davon ausgehen dürfen, dass eine Rückkehr aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.