Gelockerte Einkommensgrenze bei Alimentenbevorschussung
Im Kanton Luzern können Alleinerziehende, die wegen ihres Einkommens keine Alimentenbevorschussung erhalten, finanziell schlechter dastehen als solche mit tieferem Lohn und Alimentenbevorschussung.

Der Luzerner Regierungsrat will diesen Schwelleneffekt beseitigen. Bezahlt zum Beispiel nach einer Scheidung der Kindsvater die Alimente nicht, zu spät oder nur teilweise, schiesst die Gemeinde, in der das Kind wohnt, die Unterhaltsbeiträge vor, dies aber nur bis zu einem bestimmten Einkommen der Mutter. Die Grenze liegt bei einem Kind bei 43'000 Franken. Verdient die Mutter mehr, fällt der Anspruch auf die Alimentenbevorschussung dahin.
Dies kann dazu führen, dass die Alleinerziehende, die nur wenig mehr als 43'000 Franken verdient, finanziell schlechter dasteht als eine andere, deren Einkommen knapp unter der Grenze liegt.
Der Regierungsrat will diesen Schwelleneffekt mit der Einführung der Teilbevorschussung beseitigen. Oberhalb der Grenze entfällt der Anspruch nicht sofort vollständig, sondern nimmt mit steigendem Einkommen ab.
Der Regierungsrat schätzt, dass diese Teilbevorschussung rund 200 Kindern von Alleinerziehenden zugute kommen wird. Der finanzielle Mehraufwand für die Gemeinden dürfte bei 400'000 bis 500'000 Franken liegen. Dieser könnte aber dadurch kompensiert werden, dass die Betroffenen dank der Beseitigung des Schwelleneffekts einen Erwerbsanreiz erhalten, heisst es in der Botschaft. Zudem könnte auch das Risiko, dass jemand Sozialhilfe benötigt, kleiner werden.
2017 hatten die Luzerner Gemeinden in 960 Fällen Alimentenbevorschussung in der Höhe von 4,6 Millionen Franken bezahlt. 46 Prozent der Dossiers entfielen auf die Gemeinden Luzern, Kriens und Emmen. Die Fallzahlen seien in den letzten Jahren annähernd konstant geblieben, schreibt der Regierungsrat.