Elektrotrottinette sind laut den Zentralschweizer Polizeikorps gar keine gute Geschenkidee für Kinder.
E_Trottinette
E-Trottinette. - Kantonspolizei Schwyz

Beim Kauf der Trendfahrzeuge, die teilweise «zu Schleuderpreisen» zu haben seien, sei Vorsicht geboten, warnt die Polizei in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Kinder seien nämlich entwicklungsbedingt nicht in der Lage, diese Fahrzeuge sicher zu beherrschen.

Lenken dürfe man solche E-Trottinette erst ab 14 Jahren mit einem Führerausweis der Kategorie M oder G, ab 16 Jahren ist kein Führerausweis mehr nötig.

Zudem dürfe ein grosser Teil der Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen verwendet werden, da sie die geltenden Vorschriften nicht erfüllten.

So müssen strassentaugliche E-Trottinette über eine Klingel, Vorder- und Rücklicht sowie Bremsen an beiden Rädern verfügen. Und sie dürfen nicht schneller als 25 Stundenkilometer mit Unterstützung durch Muskelkraft fahren.

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