Wie der Kanton Luzern bekannt gibt, können jetzt als Alternative auch elektronische Datenträger von Asylsuchenden ausgewertet werden.
Asylunterkunft
Asylunterkunft. (Symbolbild) - keystone

Der Kanton Luzern stimmt den Änderungen der Asylverordnung Nummer drei und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen zu.

Mit den Änderungen sollen die elektronischen Datenträger von Asylsuchenden bezüglich deren Identität, Nationalität und Reiseweg ausgewertet werden können, wenn dies nicht auf andere Weise festgestellt werden kann.

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