Barrierefrei: Sonderbord für Bushaltestelle Ruopigen Zentrum
Im Rahmen der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes stattet die Stadt Luzern die Haltekanten der Bushaltestelle Ruopingen mit einem Sonderbord aus.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verpflichtet alle Eigentümer von Anlagen des öffentlichen Verkehrs dazu, diese behindertengerecht anzupassen.
Wie Stadt Luzern mitteilt, ist sie als Eigentümerin der Bushaltestellen auf Gemeindestrassen dabei, diese gesetzliche Vorgabe umzusetzen.
Die Stimmbevölkerung hat dafür am 31. Mai 2019 einen Kredit von 39,69 Millionen Franken bewilligt.
Sonderbord für niveaugleichen Einstieg an Bushaltestelle Ruopigen
Mit dem vorliegenden Projekt sollen die beiden Haltekanten der Haltestelle Ruopigen Zentrum mit einem Sonderbord ausgestattet werden, welches den niveaugleichen Einstieg ermöglicht.
Neu werden beide Haltestellen als Fahrbahnhaltestellen ausgeführt. Stadtauswärts ist der Bus für Autos und Velos weiterhin überholbar. Stadteinwärts kann der Bus nur noch von Velofahrenden überholt werden.
Zusammen mit dem Umbau der Bushaltestellen wird ebenfalls die Entwässerung der Strasse saniert und die öffentliche Beleuchtung ertüchtigt. Ebenfalls wird die Wasserleitung teilweise erneuert.
Öffentliche Auflage bis zum 3. August
Die Pläne liegen während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen, das heisst von Mittwoch, 15. Juli 2026, bis und mit Montag, 3. August 2026, beim Tiefbauamt der Stadt Luzern, Industriestrasse oder auf der Webseite der Stadt Luzern, Stichwort Planauflage, zur Einsichtnahme auf.






