Wie die Gemeinde Reigoldswil mitteilt, sollen Liegenschaftsbesitzer von Bäumen, Sträuchern und Hecken entlang der Strassen und Wegen diese regelmässig stutzen.
Reigoldswil
Blick auf Reigoldswil - Reigoldswil.ch
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Damit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden gewährleistet werden kann, ist es wichtig, dass die Fahrzeuglenker die Geschwindigkeit anpassen und dass genügend freie Sicht vorhanden ist.

Von den Liegenschaftsbesitzern ist dabei speziell auf den Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken entlang der Strassen und Wegen zu achten.

Die Bepflanzung ist so zurück zu schneiden, dass die Sichtfelder in Kurven und Ausfahrten jederzeit freigehalten sind.

Strassenlampen und Hydranten dürfen nicht eingeschränkt sein

Auch Strassenlampen und Hydranten dürfen nicht überwuchert respektive nicht in ihrer Funktion eingeschränkt sein.

Das Grüngut soll nicht nur auf die Grenzlinie geschnitten werden, sondern so weit zurück, dass der nächste Austrieb nicht gleich wieder überragt.

Blütensträucher werden immer erst nach der Blüte geschnitten, damit sie im nächsten Jahr wieder reichen Schmuck tragen.

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