Oberdorf sucht Personen für Betrieb des Notfalltreffpunktes
Wie die Gemeinde Oberdorf mitteilt, sucht sie volljährige Personen, welche bereit sind, sich für den Betrieb des Notfalltreffpunktes ausbilden zu lassen.

Notfalltreffpunkte (NTP) erlauben im Fall von Grossereignissen, Katastrophen, Notlagen oder schweren Mangellagen den Informationsaustausch zwischen den Behörden und der Bevölkerung auch unter erschwerten Bedingungen.
Sie sind speziell gekennzeichnet und stehen der Bevölkerung für Notrufe, Informationen und weitere Leistungen zur Verfügung.
Falls die herkömmlichen Instrumente zum Beispiel aufgrund eines Strommangels versagen sollten, stellen die Notfalltreffpunkte den Informationsaustausch zwischen Behörden und Bevölkerung sicher.
Die Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft sind verpflichtet, einen solchen Notfalltreffpunkt einzuführen und betreiben zu können.
Gemeinderat ist auf Mithilfe aus der Bevölkerung angewiesen
Der Betrieb des Notfalltreffpunktes kann von wenigen Stunden bis hin zu mehreren Tagen dauern.
Unter bestimmten Bedingungen kann auch ein Dauerbetrieb von 24 Stunden pro Tag in drei Schichten à acht Stunden nötig sein.
Der personelle Mindestbestand für den Betrieb beträgt zwei Personen.
Für den Betrieb des Notfalltreffpunkte in einem der oben beschriebenen Szenarien ist der Gemeinderat auf Mithilfe aus der Bevölkerung angewiesen.
Einsatz- sowie Ausbildungszeit wird vergütet
Aus diesem Grund sucht die Gemeinde per sofort volljährige Personen aus der Wohnbevölkerung, welche bereit sind, sich für den Betrieb des Notfalltreffpunktes ausbilden zu lassen und diesen im Notfall selbstständig zu betreiben.
Idealerweise sollte man Erfahrungen im Bereich Bevölkerungsschutz (Blaulichtorganisationen, Kader der Armee, ehemalige Angehörige der Feuerwehr oder des Zivilschutzes) mitbringen.
Die Einsatz- sowie Ausbildungszeit wird durch die Gemeinde vergütet. Bei Fragen oder Interesse zur Mithilfe kann man sich bis 29. September 2023 bei Rikita Senn melden.