Niedrige Vermögensteuer soll Baselland attraktiver machen
Die Vermögensteuer im Baselland soll gesenkt werden. Dadurch will sich der Kanton im nationalen Steuerwettbewerb besser positionieren.

Das Wichtigste in Kürze
- Baselland will sich im nationalen Steuerwettbewerb besser positionieren.
- Dies soll durch eine Senkung der Vermögenssteuertarife erreicht werden.
Der Kanton Baselland will sich mit einer Senkung der Vermögenssteuertarife im nationalen Steuerwettbewerb der Kantone besser positionieren. Unter anderem soll der Maximalsatz von 4,6 auf 3,3 Promille gesenkt werden. Die Reform muss vom Landrat genehmigt werden und soll per 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Der Kanton sei bei der Besteuerung mittlerer und hoher Einkommen und Vermögen im nationalen und internationalen Vergleich unattraktiv. Dies stellte die Baselbieter Regierung in einer Mitteilung vom Mittwoch fest. Vor allem bei vermögenden Personen könne der Kanton auch mit den Nachbarkantonen nicht mithalten.
Vermögensteuer wird vom Kanton gesenkt
Nun will der Kanton in einem ersten Schritt bei der Vermögensteuer ansetzen. Konkret sollen die Steuersätze gesenkt werden: auf 1,1 Promille bei Vermögen bis 150'000 Franken und auf 2,9 Promille bei höheren Vermögen bis 350'000 Franken. 3,3 Promille sollen es bei solchen über 350'000 Franken sein.
Dazu sollen die Vermögensfreibeträge für Ehepaare und Einelternfamilien von 150'000 auf 180'000 Franken heraufgesetzt werden. Bei Einzelpersonen wird der Betrag von 75'000 auf 90'000 Franken erhöht.
Damit eingehend will der Kanton die speziellen und komplizierten Baselbieter Steuerwerte für Wertschriften aufheben. Diese Aufhebung werde wiederum zu einer Mehrbelastung der vermögenden Personen führen. Diese könnten unter dem Strich aber von den tieferen Steuersätzen profitieren.
Die Reform der Vermögenssteuer haben für den Kanton jährliche Steuermindererträge von 27 Millionen zur Folge. Für die Gemeinden sind es 15 Millionen Franken. Der Kanton wolle aber über den Finanzausgleich 9,5 Millionen dieses Verlusts für die Gemeinden ausgleichen.
Mit einer zweiten Reform der Vermögensteuer will der Kanton Baselland dann zu einem späteren Zeitpunkt die Liegenschaftswerte aktualisieren. Diese zweite Reform werde aber frühestens 2027 in Kraft gesetzt werden können, heisst es weiter.
Die Baselbieter Regierung hatte den Reformvorschlag letzten September vorgestellt und in die Vernehmlassung geschickt.