Nach Sicherheitscheck: Beizli gerüstet für die Fasnacht 2026
Liestal hat vor der Fasnacht 14 «Beizli» und Cliquenkeller überprüft. Nach Behebung von Mängeln dürfen zwölf Lokale öffnen – unter klaren Sicherheitsauflagen.

Wie die Stadt Liestal informiert, hat im Hinblick auf die Fasnacht 2026 die Abteilung Sicherheit der Stadt Liestal zusammen mit einer externen Fachperson 14 «Fasnachtsbeizli» und Cliquenkeller überprüft.
In allen Lokalitäten wurden Mängel festgestellt und gemeinsam mit den Betreibenden beziehungsweise Liegenschaftsbesitzenden wurden Lösungen gefunden. Zwölf von vierzehn Betreibenden werden ihre Lokalitäten öffnen und zum bunten Fasnachtstreiben beitragen.
Im Nachgang zu dem tragischen Ereignis in Crans-Montana stellte sich die Frage nach der Zuständigkeit der Brandschutzkontrollen im Rahmen der Erteilung von Gelegenwirtschaftspatenten durch die Stadtverwaltung.
Brandschutz im Fokus der Bewilligungen
Gelegenwirtschaftspatente regeln den Ausschank von Alkohol, die Prävention im Jugendschutz sowie die Einhaltung der Lärmvorschriften und sind unter anderem notwendig für den Betrieb von «Fasnachtsbeizli» und Cliquenkeller. Die Einhaltung und Kontrolle des Brandschutzes fällt gemäss gesetzlicher Bestimmungen in die Hoheit der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV).
Infolge der noch nicht restlos geklärten Zuständigkeiten zwischen BGV und Gemeinden beschloss der Stadtrat pragmatisch voranzugehen und im Rahmen der Erteilung der Gelegenheitswirtschaftspatente auch die Einhaltung der Brandschutzvorschriften prüfen zu lassen.
Dies erfolgte explizit auch auf Wunsch eines Grossteils der Betreibenden der «Beizli» und Keller. Zusammen mit einer externen Fachperson, den Betreibenden der Lokalitäten und den Liegenschaftsbesitzenden führte die Abteilung Sicherheit der Stadt Liestal diese Kontrollen durch.
Sicherheitsmängel erkannt und behoben
Insgesamt wurden 14 «Fasnachtsbeizli» und Cliquenkeller kontrolliert. Dabei zeigte sich, dass es in allen Lokalitäten Beanstandungen gab und dass das Gelegenheitswirtschaftspatent nur mit Auflagen erteilt werden kann.
Mängel gab es beispielsweise in Bezug auf die Fluchtwegsignalistation, ungenügenden Elektroinstallationen, entflammbare Wandverkleidungen und Dekorationsmaterial. Weiter wurde festgestellt, dass sich aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Fluchtwegbreiten in keiner Lokalität mehr als 50 Personen gleichzeitig aufhalten dürfen.
Gemeinsam mit den Betreibenden wurden Lösungen gefunden, um die Mängel zu beheben und die Vorschriften einhalten zu können. Dank der sehr guten Zusammenarbeit mit den Betreibenden und ihrem grossen Willen, die Mängel zu beheben, kann die Stadt mit Freude mitteilen, dass zwölf «Fasnachtsbeizli» und Cliquenkeller nach bestandener Nachkontrolle öffnen werden.










