Wie die Gemeinde Liestal berichtet, können sich Interessierte bis zum 15. Oktober 2023 für die Pachtvergabe des Jagdreviers und der Fischgewässer bewerben.
Die Altstadt Liestal.
Die Altstadt Liestal. - Keystone
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Gemäss der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft, SGS 100, hat die Einwohnergemeinde Liestal das Jagd- und Fischereiregal.

Die Vergabe / Verpachtung der Jagd- und Fischereireviere ist öffentlich auszuschreiben.

Die Stadt Liestal schreibt das Jagdrevier ganze Gemeinde für die Periode vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2032 zur Verpachtung aus.

Die Voraussetzungen zur Verpachtung sind dem seit 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Wildtier- und Jagdgesetz (WJG, SGS 520) zu entnehmen.

Pachtvergabe für die Fischgewässer

Die Stadt Liestal schreibt die folgenden Fischpachtreviere für die Periode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2032 zur Verpachtung aus.

Ergolz 1 (vom Steg beim Schwimmbad bis zur Grenze von Lausen), Ergolz 2 (vom Kesselfall bis zum Steg beim Schwimmbad), Ergolz 3 (von der Gemeindegrenze von Füllinsdorf bis zum Kesselfall) sowie Frenke und Orisbach.

Die Voraussetzungen sind dem seit dem 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Fischereigesetz (SGS 530) zu entnehmen.

Die Bewerbungsfrist ist der 15. Oktober 2023

Interessierte Gruppen können ihre Bewerbung bis spätestens am 15. Oktober 2023 an die Stadt Liestal, Abteilung Sicherheit, einreichen.

Mehr Details zu den Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden. Die Stadt Liestal regelt das Verfahren.

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