Liestal organisiert die Ersatzwahl für ein Stadtratsmitglied
Wie die Gemeinde Liestal berichtet, müssen die Wahlvorschläge für die Ersatzwahl bis am 27. Dezember 2021 der Stadtverwaltung Liestal eingereicht werden.

Der Stadtrat setzt nach der Rücktrittserklärung seiner Ratskollegin Regula Nebiker per 30. April 2022 die Ersatzwahl für ein Mitglied des Stadtrates auf den 13. Februar 2022 und eine allfällige Nachwahl auf den 15. Mai 2022 an.
Die Wahlvorschläge für die Ersatzwahl vom 13. Februar 2022 müssen bis am 27. Dezember 2021, 17 Uhr, der Stadtverwaltung Liestal, Zentrale Dienste, Rathausstrasse 36, eingereicht werden.
Das Verzeichnis mit den vorgeschlagenen Kandidaten wird ab dem 3. Januar 2022 in den Anschlagkästen des Rathauses und auf der Homepage der Stadt Liestal publiziert sowie im Liestal aktuell vom 10. Februar 2022 veröffentlicht.
Zwei Wahlgänge
Das Stimm- und Wahlmaterial für die Ersatzwahl vom 13. Februar 2022 wird den Stimmberechtigten in der Woche vom 17. bis 22. Januar 2022 zugestellt.
Im ersten Wahlgang vom 13. Februar 2022 wird nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorzsystem) gewählt. Gewählt ist demnach, wer das Absolute Mehr erreicht.
Sollte keiner der Kandidaten das Absolute Mehr erreichen, wird ein zweiter Wahlgang über die Wahl in den Stadtrat entscheiden. Der Stadtrat hat diesen allfälligen zweiten Wahlgang (Nachwahl) auf den 15. Mai 2022 festgelegt.
Ansprechpartner steht zur Verfügung
In diesem Wahlgang wird das Relative Mehr massgebend sein. Die Wahlvorschläge für eine allfällige Nachwahl vom 15. Mai 2022 wären bis am 21. Februar 2022, 17 Uhr, der Stadtverwaltung Liestal, Zentrale Dienste, Rathausstrasse 36, einzureichen.
Bei allfälligen Fragen im Zusammenhang mit der Stadtratsersatzwahl steht Herr Marcel Jermann der Zentralen Dienste, zur Verfügung. Bei diesem kann auch das Einheitsformular zur Einreichung von Wahlvorschlägen als Word-Dokument bestellt werden.