Liestal

Liestal gibt Zeitraum zum Abbrennen von Feuerwerk bekannt

Nau.ch Lokal
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Liestal,

Wie die Gemeinde Liestal berichtet, ist das Abbrennen von Knallkörpern und Feuerwerk jeder Art nur vom 1. auf den 2. August 2023 bis 0.30 Uhr erlaubt.

Ortsschild der Gemeinde Liestal BL.
Ortsschild der Gemeinde Liestal BL. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Mit der Einführung des Polizeireglements (ESL 700.1) vom 1. Oktober 2021 wurde unter anderem das Abbrennen von Feuerwerk geregelt.

Das Abbrennen von Knallkörpern und Feuerwerk jeder Art ist nur am 1. August auf den 2. August bis 0.30 Uhr erlaubt.

Ausserhalb dieser Zeit ist das Abbrennen von Knallkörpern und Feuerwerk auch am Silvester nicht erlaubt.

Die Gemeinde Liestal informiert, dass bei Widerhandlungen eine Ordnungsbusse von 200 Franken ausgestellt werden kann.

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