Wie die Gemeinde Ramlinsburg berichtet, gilt im Wald und an den Waldrändern vom 1. April bis zum 31. Juli 2024 eine Leinenpflicht für die Hunde.
Das Gemeindehaus Ramlinsburg im Bezirk Liestal (BL).
Das Gemeindehaus Ramlinsburg im Bezirk Liestal (BL). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Frühling beginnt und mit ihm die Brut- und Setzzeit der einheimischen Vögel und Säugetiere.

Um die Störungen für unsere Wildtiere gering zu halten, werden die Hundehaltenden gebeten, der kantonalen Leinenpflicht nachzukommen. Sie gilt vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und an Waldrändern.

Hunde benötigen Auslauf. Doch auch ein gut erzogener Hund bleibt in seiner Natur ein Jäger.

Hunde im Wald oder in Waldesnähe können für Jungtiere tödlich enden

So kommt es immer wieder vor, dass Hunde im Wald oder in Waldesnähe Fährte aufnehmen und ihrem Jagdtrieb folgen.

Für Jungtiere von Wildtieren kann das schnell tödlich enden. Auch für allenfalls noch trächtige Muttertiere kann der zusätzliche Stress ernsthafte Folgen haben.

Für viele Wildtiere sind zudem Wiesen und Hecken im Offenland wichtige Orte, um ihren Nachwuchs aufzuziehen.

Auch dort sollten Hundehaltende verantwortungsvoll sein und dafür sorgen, dass die Jungtiere nicht durch stöbernde oder jagende Hunde gestört werden.

In Wildruhegebieten gilt ganzjährige Leinenpflicht

Die Behörden bitten deshalb um die Unterstützung Hundehalter und erinnern diese an die stets zwischen 1. April und Ende Juli geltende Leinenpflicht.

In Wildruhegebieten ist eine ganzjährige Leinenpflicht vereinbart.

Sie ist im kantonalen Gesetz über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) festgeschrieben. Einzelne Gemeinden haben ergänzende Bestimmungen.

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