Wie die Gemeinde in Niederdorf berichtet, gilt in den Monaten April bis Juli im Wald und am Waldrand die Leinenpflicht für Hunde.
Waldspaziergang
Leinenpflicht für Hunde. - Foto-Rabe / Pixabay
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Gemäss §38 des kantonalen Jagdgesetzes sind in den Monaten April bis Juli, also während der Hauptsetz- und Brutzeit unserer heimischen Wildtiere, alle Hunde im Wald und an Waldsäumen an der Leine zu führen.

Eine Leinenpflicht für Hunde gilt auch in der übrigen Zeit, wenn sie nicht unter Kontrolle gehalten werden können und die Wege verlassen.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass jeder Hundehalter verpflichtet ist, die Hinterlassenschaft seines Vierbeiners zu beseitigen. Nichtbefolgen des kommunalen Hundereglements kann mit Bussen bis 1000 Franken bestraft werden (§ 10).

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